NiedersachsenGerichtskosten online zahlen
Ab dem 1. Juli 2020 gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit, elektronische Marken als neues Zahlungsmittel für Gerichtskosten zu verwenden, informiert das Justizministerium des Landes. Auf einer gemeinsamen Internet-Seite von Bund und Ländern könnten dann gegen Zahlung Codes erworben werden, die elektronisch an die Gerichte übertragen werden können. Das System ergänze den bereits bestehenden elektronischen Rechtsverkehr, der seit zwei Jahren Anwaltschaft und Gerichte verbindet (wir berichteten). Niedersachsen sei erst das dritte Bundesland, das diesen Zahlungsweg einführt. Bislang gebe es die digitale Kostenmarke nur in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
In der Regel könne man die Gebühren für Gerichtsverfahren per Überweisung einzahlen. Insbesondere für das Massengeschäft der Rechtsanwaltskanzleien ist das jedoch nicht immer praktikabel, berichtet das Ministerium. Deshalb gebe es bislang Marken aus Papier, die mit einem so genannten Gerichtskostenstempler bedruckt und anschließend auf einen Schriftsatz geklebt werden können. Hierzu würden viele Rechtsanwaltskanzleien über ein spezielles Stempelgerät verfügen, das sich mit Guthaben aufladen lasse. Dieses traditionelle Verfahren soll jetzt digitalisiert werden, da der Stempel nicht auf ein digitales Dokument aufgebracht werden könne.
Das neue Verfahren sei besonders in eiligen Fällen vorteilhaft. Nach dem Gerichtskostengesetz sollen die Gerichte bestimmte Handlungen erst nach Zahlungseingang ausführen. Eine schnelle Kosteneinzahlung war deshalb bislang nur auf dem Papierweg mittels Stempel möglich. Wer sich elektronisch an das Gericht wandte, musste laut dem Bericht aus Niedersachsen auf die Vorschusskostenrechnung warten und dann überweisen. Wer elektronische Marken einsetzt, könne sich ab Juli auf digitalem Weg an das Gericht wenden und trotzdem sofort die Kosten einzahlen.
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