Nordrhein-WestfalenDigitalisierungsschub mit Corona-Hilfe

[21.12.2020] Der nordrhein-westfälische Digitalminister Andreas Pinkwart hat ein Dachabkommen zwischen Bund und Ländern unterzeichnet. Damit werden mehrere hundert Millionen Euro an Fördergeldern aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes nach Nordrhein-Westfalen fließen.

Ob Online-Sprechstunde oder digitale Antragsabwicklung auf dem Bürgeramt: Die Vorzüge des digitalen Rathauses liegen in der Corona-Pandemie auf der Hand und leisten ebenfalls einen Beitrag, um das Ansteckungsrisiko zu verringern. Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart hat nun für Nordrhein-Westfalen ein Dachabkommen zwischen Bund und Ländern unterzeichnet, mit dem mehrere hundert Millionen Euro an Fördergeldern aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes nach Nordrhein-Westfalen fließen werden. Das berichtet das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes. Allein für diejenigen Themenfelder des Onlinezugangsgesetzes (OZG), in welchen Nordrhein-Westfalen die Federführung übernommen habe, stünden nun mehr als 300 Millionen Euro bereit. Minister Pinkwart erklärt: „Wir behalten die großen Zukunftsthemen auch in der Corona-Pandemie fest im Blick und treiben die Digitalisierung der Verwaltung weiter voran. Mit dem Dachabkommen konkretisieren wir die Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern und können das Tempo bei der flächendeckenden Umsetzung weiter erhöhen.“ Die Bereitstellung der Konjunkturgelder ist laut dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium mit der Verpflichtung verbunden, bei der Umsetzung des OZG nach dem Einer-für-Alle-Prinzip zusammenzuarbeiten. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel Nordrhein-Westfalen eine Verwaltungsleistung digitalisiert, wird diese Software mit den anderen Ländern und dem Bund geteilt. Diese Zusammenarbeit soll mit dem unterzeichneten Dachabkommen konkret ausgestaltet und auf ein rechtliches Fundament gesetzt werden. Das Abkommen bilde zugleich die Basis für künftige Einzelvereinbarungen, um insbesondere die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen und so genannte Nutzerreisen zu entwickeln. Bürger und Unternehmen sollen auf den digitalen Plattformen schnell und verständlich die gewünschte Information finden und an ihr Ziel gelangen.





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