BrandenburgE-Akte startet bei den Fachgerichten

[16.07.2024] Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat ein Pilotprojekt zur Einführung der E-Akte begonnen. Der Pilotphase gingen umfassende technische, fachliche und organisatorische Vorbereitungen voraus. Ab Herbst soll die E-Akte auch an den anderen Fachgerichtsbarkeiten des Landes eingeführt werden.
Miniatur-Aktenordner liegen auf einer Laptop-Tastatur.

Die Einführung der elektronischen Akte verändert Arbeitsabläufe an den Gerichten grundlegend und bedarf daher guter Vorbereitung.

(Bildquelle: maxxyustas/123rf.com)

Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus wurde die Einführung der elektronischen Akte seit über einem Jahr vorbereitet und geplant. Nun geht die E-Akte in den Pilotbetrieb. Dabei erproben bis September 2024 fünf der siebzehn Senate des Gerichts die Funktionen und Neuerungen der E-Akte. Ebenfalls evaluiert werden die personellen, technischen, fachlichen, organisatorischen und ergonomischen Anforderungen, die zum ordnungsgemäßen Betrieb der elektronischen Akte notwendig sind. Im Anschluss soll die E-Akte in zwei Schritten bei den übrigen Senaten des Gerichts eingeführt werden.

Bereits im vergangenen Jahr wurden alle Arbeitsplätze des Finanzgerichts mit moderner Technik ausgestattet, die auf die Arbeit mit der E-Akte ausgerichtet ist. Zur Vorbereitung der jetzt angelaufenen Pilotphase gehört auch die technische Abstimmung mit dem Zentralen IT Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg, ZenIT. Für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellt ZenIT erstmals das Fachverfahren EUREKA-Fach (.Net) zusammen mit den E-Akten-Komponenten zentral aus dem justizeigenen Rechenzentrum bereit. Daneben hatte die gemeinsame Verfahrenspflegestelle der Fachgerichtsbarkeit (GVPS) schon frühzeitig begonnen, die Abläufe im Gericht für die Arbeit mit der E-Akte zu optimieren. So sollen die Chancen automatisierter Verfahren nutzbar und gerichtsinterne Arbeitsabläufe verschlankt werden.

Wegweisend für alle Fachgerichte

„Die flächendeckende Einführung der elektronischen Verfahrensakte ist ein wesentlicher Baustein der Digitalisierung der Justiz und eine zentrale Schwerpunktaufgabe dieser Legislatur. Sie stellt eine der größten Herausforderungen dar, der sich die Justiz in den letzten Jahrzenten stellen musste. Mit dem Beginn der Pilotierung der elektronischen Aktenführung wurde heute ein weiterer Meilenstein bei der Digitalisierung der Justiz erreicht“, sagt Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann, die gemeinsam mit dem Finanzgerichtspräsidenten Thomas Stapperfend in Cottbus die Einführung der E-Akte begleitete.

Der Einsatz der elektronischen Akte beim Finanzgericht legt den Grundstein für die Einführung der E-Akte bei allen Fachgerichten. Von den in Cottbus gemachten Erfahrungen soll ab Herbst dieses Jahres auch die Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit profitieren, wo die elektronische Aktenführung im Anschluss pilotiert werden soll. Alle Fachgerichte des Landes Brandenburg werden dann mit einem einheitlichen Fachverfahren und E-Aktensystem arbeiten.



Stichwörter: E-Justiz, Brandenburg, E-Akte


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