VerwaltungsdigitalisierungEin Blick zurück auf 2024

Einer der 2024 erreichten Milestones: die Föderale Digitalstrategie des IT-Planungsrats.
(Bildquelle: IT-Planungsrat)
Das OZG verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bis Ende 2022 digital zugänglich zu machen. Nun berichtet das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dass inzwischen 114 der 115 priorisierten Bundesleistungen aus dem OZG digitalisiert und auf dem Bundesportal bund.de zugänglich sind. Unter den Leistungen, die digital beantragt werden können, sind etwa Kindergeld, Mutterschutzmeldung, Ladepunktanzeige für E-Pkw, Auskunft über Berufsqualifikationen für ausländische Fachkräfte oder Bildungskredite. Damit seien alle wesentlichen Services des Bundes online und das Ziel aus dem OZG erreicht, so das BMI.
Auch daran, föderale Verwaltungsleistungen weiter auszurollen, haben Bund und Länder im vergangenen Jahr gearbeitet: Nach BMI-Angaben sind inzwischen über 100 der am meisten genutzten föderalen Verwaltungsleistungen in einzelnen Ländern und Kommunen digital verfügbar; an der flächendeckenden Verfügbarkeit in ganz Deutschland werde noch gearbeitet. So ist etwa die digitale Wohnsitzanmeldung nach einem Umzug in 15 der 20 größten deutschen Städte digital möglich. Der Marktplatz für EfA-Leistungen stellt inzwischen eine hohe Anzahl von EfA-Onlinediensten und nahezu alle Fokusleistungen zur Nachnutzung bereit. 2024 wurde der von govdigital und der FITKO entwickelte Marktplatz in das Produktportfolio des IT-Planungsrats aufgenommen.
Übergreifende Standards
Gemeinsame, wesentliche IT-Standards sind eine wichtige Voraussetzung, um nutzerfreundliche digitale Verwaltungsleistungen in die Fläche zu bringen. Das OZGÄndG verlangt, dass der Bund innerhalb von zwei Jahren bundesweit verbindliche Architekturvorgaben, Qualitäts- und Interoperabilitätsstandards vorgibt. Als Basis hierfür wurde im Jahr 2024 ein Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur erarbeitet, das der IT-Planungsrat im November 2024 beschloss. Begleitet wurde das Vorhaben von einem zwei-phasigen Konsultationsprozess. Dabei entstand ein strategischer Architekturrahmen mit klaren Zielen, die in die für Bund und Länder verbindlichen Architekturrichtlinien einfließen sollen.
Im Juli 2024 hat das BMI zudem das Projekt Servicestandard 2.0 gestartet, das an den OZG-Servicestandard von 2020 anschließt und diesen auf Basis nationaler und internationaler Vorgaben weiterentwickeln soll. Zudem wurde der Servicestandard Grundlage für ein DIN-Verfahren: Entstehen soll die DIN SPEC 66336 als Grundlage für die im OZGÄndG umrissenen Qualitätsanforderungen.
Gemeinsam die Verwaltungsdigitalisierung voranbringen
Weiter verfolgt wurde auch das Ziel, die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Verwaltungsdigitalisierung effizienter zu gestalten. So wurde 2024 die Föderale Digitalstrategie in einem partizipativen Prozess im Auftrag des IT-Planungsrats entwickelt und verabschiedet (wir berichteten). Dieser Schritt markiert auch die Neuausrichtung des Gremiums: Innerhalb von nur zwei Jahren sei der IT-Planungsrat vom „wenig bekannten IT-Expertengremium zum zentralen föderalen IT-Stakeholder“ geworden, der seine Wirksamkeit mit der Föderalen Digitalstrategie nun auch in der Fachlichkeit ausdehne, so Bundes-CIO Markus Richter in seiner Bilanz über das Vorsitzjahr 2024. Im Jahr 2025 übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern den Planungsrats-Vorsitz vom Bund.
Auch die verschiedenen Bundesressorts arbeiten an ihrer Vernetzung. So hat das BMI einen Workshop auf dem GovTech-Campus iniitiiert, bei dem verschiedene Transformationsprojekte und denkbare Kooperationsmöglichkeiten vorgestellt wurden.
Ein weiterer übergreifender Aspekt der Transformation ist der Digitalcheck für Gesetze, der dazu beitragen soll, Kernprinzipien der Digitalisierung in die Gesetzesarbeit zu integrieren. Mittlerweile werde der Digitalcheck bei über 90 Prozent der neuen Gesetze des Bundes zur Erarbeitung von digitaltauglichen Regelungsvorhaben angewendet.
Zentraler Zugang und einheitliche Kennzeichnung
Mit der BundID bietet das BMI ein zentrales Nutzerkonto an, das einen sicheren und einfachen Zugang zu den digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen gewähren soll. Auch Leistungen anderer Stellen wie etwa Hochschulen sind teilweise per BundID zugänglich. Onlinedienste der Bundesagentur für Arbeit können Bürgerinnen und Bürger seit vergangenem Jahr bundesweit mit der BundID nutzen. 2024 habe die BundID nach BMI-Angaben die Wegmarke von fünf Millionen Nutzerkonten erreicht. Einige Bundesländer haben ihre eigenen Nutzerkonten zugunsten der BundID wieder aufgegeben und verwenden die BundID als einziges Nutzerkonto, weitere Länder planen den Umstieg auf die BundID als zentrales Nutzerkonto. Im März 2024 wurde die Infrastruktur der BundID zudem um das Zentrale Bürgerpostfach (ZBP) erweitert. Damit wird nun ein Postfachdienst für interoperable Servicekonten angeboten. Das ZBP ist auch Grundlage für weitere technische Entwicklungen wie zum Beispiel die bidirektionale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit Behörden.
Mit der digitalen Dachmarke, die im Dezember 2024 in den Pilotbetrieb startete, können künftig übergreifende Online-Auftritte von Bund, Ländern und Kommunen gekennzeichnet werden. So soll eine eindeutige Zuordnung öffentlicher Stellen im Netz gewährleistet werden und ein Vertrauensanker für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden.
Registermodernisierung und Once Only
Die Modernisierung und Verknüpfung der verschiedenen Verwaltungsregister ist eine weitere wichtige Grundlage für effiziente Verwaltungsprozesse und für die erfolgreiche Etablierung des Once-Only-Prinzips. Im April 2024 hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Registerlandkarte veröffentlicht, die einen Überblick über diese heterogene Registerlandschaft bietet. Demnach gibt es derzeit über 280 Register, viele davon werden dezentral geführt.
Deren Vernetzung soll künftig unter anderem durch das National-Once-Only-Technical-System – kurz: NOOTS – erzielt werden. NOOTS ist ein System aus technischen Komponenten, Schnittstellen und Standards sowie verschiedenen Regelungen, das öffentlichen Stellen den rechtskonformen Abruf von elektronischen Nachweisen aus Verwaltungsregistern ermöglichen soll. 2024 hat das BMI zwei breit aufgestellte Konsultationsrunden zu ausgewählten NOOTS-Architekturdokumenten gestartet. Zeitgleich fanden außerdem Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über einen Staatsvertrag statt, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie die Pflichten im Hinblick auf die Errichtung und den Betrieb des NOOTS regelt. Auf seiner 45. Sitzung einigte sich der IT-Planungsrat auf einen Vertragsentwurf, der inzwischen vom Bundeskanzler und den Regierungschefs der Länder beschlossen wurde.
Onlinedienste grenzüberschreitend nutzen
Auch über Deutschland hinaus fand das Once-Only-Prinzip in diesem Jahr Anwendung. Bei dem vierten OOTS-Projectathon in Brüssel (wir berichteten) gelang einer deutschen Delegation der grenzüberschreitende Nachweisaustausch – dabei wurde der Geburtsnachweis in einem Onlinedienst zum Kindergeld erfolgreich mit acht anderen EU-Mitgliedsstaaten ausgetauscht. Ziel des Projectathons, den die Europäische Kommission organisiert, ist der technische und fachliche Austausch zwischen den Mitgliedstaaten.
Die im April vom EU-Parlament verabschiedete neue eIDAS-Verordnung ebnet darüber hinaus den Weg für die Einführung der europäischen Brieftasche, die EUDI-Wallet, bis 2027. Die digitale Brieftasche will die grenzüberschreitende Nutzung von Onlinediensten vereinfachen. Das BMI arbeitet derzeit an der Umsetzung der Verordnung im Rahmen eines Architektur- und Konsultationsprozesses, gleichzeitig will die Bundesregierung bis 2027 eine staatliche deutsche EUDI-Wallet entwickeln, mit der sich Bürgerinnen und Bürger EU-weit digital ausweisen können.
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