Baden-WürttembergAuszeichnung für digitale Baugenehmigung

Auszeichnung auf der ZIA-Bühne: Baden-Württembergs digitaler Bauantrag ist preiswürdig.
v.l.: ZIA-Präsidentin Iris Schöberl, Ministerin Nicole Razavi und die Juryvorsitzende Barbara Ettinger-Brinckmann.
(Bildquelle: ZIA/ Harry Schnittger)
Das baden-württembergische Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) erhielt eine Auszeichnung für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren im Land. Verliehen wurde der Preis vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), der 34 Einzelverbände der Immobilienbranche unter seinem Dach organisiert, um deren Interessen zu vertreten. Nicole Razavi, baden-württembergische Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, nahm die Auszeichnung auf dem Tag der Immobilienwirtschaft im Berliner Friedrichstadtpalast entgegen. „Ich freue mich sehr, dass unser Weg einer konsequenten Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens bundesweit Lob und Anerkennung findet“, so die Ministerin. „Wir beschleunigen und erleichtern mit dieser Reform für alle Beteiligten die Verfahren. Verwaltungsabläufe müssen sehr viel stärker aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger sowie aus Sicht der Unternehmen betrachtet werden. Das haben wir getan.“
Konsequent digitalisiert
Das Land erhielt die Auszeichnung für die Digitalisierung der Landesbauordnung, die im November 2023 in digitalfreundlicher Form in Kraft trat. Damit wurde landesweit bei den Bauämtern vor Ort ein durchgehendes digitales Baugenehmigungsverfahren möglich – und dieses war die Voraussetzung für das anschließende Ausrollen des Virtuellen Bauamts. Diese Plattform macht den Digitalen Bauantrag zum Standard und wird inzwischen bereits von rund 80 Prozent der Bauämter in Baden-Württemberg (167 von 209 Ämtern) genutzt. Baden-Württemberg nutzt die von Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der OZG-Umsetzung entwickelte „Einer für alle“-Lösung.
Landesbauordnung mit Vorbildcharakter
Die Auszeichnung erfolgte im Rahmen des erstmals durchgeführten ZIA-Wettbewerbs „Ausgezeichnet geregelt – Die innovativsten Bauordnungen Deutschlands“. „Mit der verpflichtenden, landesweit einheitlichen Einführung des digitalen Bauantragsverfahrens ermöglicht Baden-Württemberg erstmals einen rechtsverbindlichen Standard für die vollständig elektronische Einreichung und Bearbeitung bauordnungsrechtlicher Verfahren“, heißt es in der Begründung der Fachjury. Das Land setze damit ein starkes Signal für eine zukunftsfähige, effiziente Bauverwaltung und gebe auch anderen Flächenländern einen tragfähigen Referenzrahmen für die notwendige Modernisierung im Bauordnungsrecht an die Hand.
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