BürokratieabbauJahresbericht des Sächsischen Normenkontrollrats

[16.07.2025] Der Sächsische Normenkontrollrat hat der Staatsregierung seinen Bericht für 2024 vorgelegt. Neue Regelungen verursachten demnach jährliche Mehrbelastungen von 11,5 Millionen Euro – das Gremium machte zugleich Vorschläge zum Bürokratieabbau.
Drei Personen sitzen in einem Raum mit Amtsstuben-Flair nebeneinander an einem Tisch, vor sich Dokumente ausgebreitet.

Der Sächsische Normenkontrollrat hat den Erfüllungsaufwand und dessen Darstellung für 64 Gesetz- und Verordnungsentwürfe untersucht.

(Bildquelle: SMJus/Daniel Meißner)

Seit 2016 verlangt das Sächsische Normenkontrollratsgesetz, dass bei Gesetzentwürfen und Verordnungen der Erfüllungsaufwand ermittelt wird – also der messbare Zeit- und Kostenaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Nun hat der Sächsische Normenkontrollrat der Staatsregierung den entsprechenden Bericht für das Jahr 2024 vorgelegt. Nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz nahm das Kontrollgremium im vergangenen Jahr zu insgesamt 64 Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung. Dabei wurde insbesondere untersucht, ob der durch die Neuregelungen entstandene Erfüllungsaufwand von den zuständigen Ministerien korrekt dargestellt wurde.

Die geprüften Rechtsnormen verursachten demnach im Jahr 2024 jährliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von 11,5 Millionen Euro. Dem standen jährliche Entlastungen in Höhe von 2,3 Millionen Euro gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr kam es damit zu einem weiteren Anstieg in Höhe von 9,2 Millionen Euro. Dieser wurde in Höhe von 5,5 Millionen Euro durch die Kommunalintegrationsarbeitsverordnung verursacht. Zudem fielen 2024 einmalige Belastungen in Höhe von 6,6 Millionen Euro an, so der Sächsische Normenkontrollrat.

Vorschläge zu Bürokratieabbau

Über die Prüfung des Erfüllungsaufwandes hinaus hat der Sächsische Normenkontrollrat auch im Jahr 2024 konkrete Vorschläge zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung unterbreitet. Einen Schwerpunkt neben Vorschlägen zu Änderungen in Gesetz- und Verordnungsentwürfen bildete ein Gutachten zu landesrechtlichen Regelungen, welche die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen. Der Sächsische Normenkontrollrat begrüßt, dass die Staatsregierung nunmehr prüft, in welchen Fällen ein formloses Verfahren oder eine einfache E-Mail genügen.

„Gerade jetzt ist es besonders dringlich, die knappen Ressourcen effektiv einzusetzen, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von verzichtbaren Aufgaben zu entlasten, um so die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in ihren Kernbereichen dauerhaft zu sichern. Der Verzicht auf Nachweis- und Berichtspflichten, die Absenkung von Standards, eine geringere staatliche Kontrolldichte, Gesetzgebung, die den praktischen Vollzug von vornherein mitdenkt, mehr Eigenverantwortung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommunen – all dies sind hierfür geeignete Instrumente“, so die Vorsitzende des Kontrollgremiums, Birgit Munz.





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