Künstliche IntelligenzDatenschutzkonform entwickeln und nutzen

[07.08.2025] Eine Handreichung des IT-Planungsrats geht auf die Datenanonymisierung bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen ein. Sie erläutert die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, gibt Tipps zur Umsetzung und zeigt Möglichkeiten der Datennutzung auf.
Eine Roboterhand tippt mit dem Zeigefinger ein digitales Sicherheitsschloss an.

Die Handreichung orientiert sich an den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(Bildquelle: pitinan/123rf.com)

Das Kompetenzteam Datenschutz des IT-Planungsrats (ITPLR) hat eine Handreichung zum Thema Datenanonymisierung veröffentlicht. Das Paper richtet sich laut Herausgeber an alle Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung, die „mit dem Training von KI-Systemen, dem Datenschutz oder der Entwicklung von KI-Systemen – gegebenenfalls durch einen Dienstleister – betraut sind“. Dabei orientiert es sich an den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

Der Leitfaden „soll einen knappen und strukturierten Überblick über die Grundlagen und Anforderungen an die Anonymisierung in technischer und datenschutzrechtlicher Hinsicht geben“, heißt es in der Einleitung. Er definiert zunächst personenbezogene Daten, pseudonymisierte Daten, anonyme und anonymisierte Daten, Datenbanken, KI-Systeme und Datenkategorien bei der Entwicklung und Nutzung von KI. Dann geht er auf den Bedarf zur Anonymisierung der einzelnen Datenkategorien und den Einsatz von KI-Lösungen zur Anonymisierung ein. Hernach widmet er sich den datenschutzrechlichen und technischen Rahmenbedingungen. Hier werden Anonymitätsmaße, interaktive und nicht interaktive Verfahren sowie unterschiedliche Anonymisierungstechniken vorgestellt.

Die Handreichung steht auf der Unterseite des Schwerpunktthemas Datennutzung des IT-Planungsrats im Bereich Arbeitsformate – Kompetenzteam Datenschutz zur Verfügung.





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