EU Data ActUmsetzungshilfen für Unternehmen

[17.09.2025] Seit vergangener Woche gilt der EU Data Act. Doch die Bundesregierung hat weder Aufsichtsstrukturen noch Verfahren festgelegt – Unternehmen stehen vor Unsicherheiten. Erste Praxishilfen bieten der Bitkom und die Bundesnetzagentur mit eigenen Infoangeboten.
Composite: eine menschliche Hand vor einem hellen Hintergrund mit türkisfarbenen, abstrakten Strukturen, die Hand berührt ein 6_eck auf dem das Wort "Data" steht.

Der Data Act will Austausch und Nutzung von Daten innerhalb der EU erleichtern.

(Bildquelle: MclittleStock/stock.adobe.com)

Seit der vergangenen Woche gilt der europäische Data Act. Das heißt, dass Unternehmen in Deutschland die EU-Datenverordnung nun vollständig umgesetzt haben müssen. In Kraft getreten ist die Regelung bereits im Januar 2024. Der EU Data Act beinhaltet eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen, die etwa den Wechsel zwischen Cloudanbietern erleichtern oder den Zugriff von Verwaltungen auf Unternehmensdaten in einem Notfall ermöglichen sollen. Er macht aber auch Vorgaben für Vertragsklauseln rund um Daten und gibt Unternehmen und Nutzenden Rechte an Daten von vernetzten Geräten.

Unklarheiten bleiben

Für Unternehmen bestehen noch immer viele Unklarheiten. Trotz einer 20 Monate langen Übergangsfrist habe die Bundesregierung bisher weder Aufsichtsbehörden benannt noch wichtige Verfahrensfragen geklärt, moniert beispielsweise der Bitkom. Als konkrete Hilfestellung für Unternehmen hat der Branchenverband nun einen Praxisleitfaden mit Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Data Act veröffentlicht. Daneben fordert der Bitkom politische Schritte: „Die Bundesregierung muss jetzt zügig ein Durchführungsgesetz zum Data Act verabschieden und perspektivisch eine Digitalagentur unter dem Digitalministerium gründen, die auch die Aufsicht zum Data Act übernimmt“, betont Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. Bis dahin sollten die Bundesnetzagentur und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für den Data Act zuständig sein.

Wer darf Daten nutzen?

Die Bundesnetzagentur soll nach den Vorschlägen des Bundesministeriums für Digitales (BMDS) eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Data Act übernehmen und führt dazu nach eigenen Angaben „bereits vorbereitende Tätigkeiten“ aus. Von ihr gibt es nun ein eigenes Informationsangebot zum Data Act, das sich an Unternehmen, Behörden sowie an Verbraucherinnen und Verbraucher richtet. Es fasst alle wesentlichen Regelungen zusammen und verdeutlicht sie mit konkreten Beispielen. Ein zentrales Thema ist, wer Daten nutzen darf und unter welchen Bedingungen. Darüber hinaus bietet das Informationsangebot Antworten auf häufige Fragen.





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