Schleswig-Holstein/Mecklenburg-VorpommernGebündelte Digitalkompetenzen

Dr. Heiko Geue (l.) und Dirk Schrödter unterzeichnen den Kooperationsvertrag.
(Bildquelle: Staatskanzlei Schleswig-Holstein)
Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein und das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern haben in Kiel eine Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der digitalen Souveränität unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, die digitale Leistungsfähigkeit, Unabhängigkeit und Sicherheit der öffentlichen Verwaltungen beider Länder zu erhöhen. Konkret gehe es um gemeinsame Strategien, offene Standards und eine engere Zusammenarbeit bei Schlüsseltechnologien unter anderen auch KI, so die Länder in einer gemeinsamen Meldung.
„Gemeinsam mit Schleswig-Holstein bündeln wir Know-how, um Innovationen schneller und sicherer umzusetzen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Sicherheit der IT-Systeme. Wir wollen uns zukünftig dabei unterstützen, dass unsere Verwaltungen auch in Krisen und bei Angriffen handlungsfähig bleiben“, betonte Heiko Geue, Finanz- und Digitalisierungsminister Mecklenburg-Vorpommerns. Sein schleswig-holsteinischer Amtskollege Dirk Schrödter hob die Bedeutung der Zusammenarbeit hervor: „Diese Kooperation zeigt, dass wir Digitalisierung als Gemeinschaftsaufgabe verstehen.“
Nachnutzung von Entwicklungen
Die Kooperationsvereinbarung umfasst fünf zentrale Themenfelder. Dieses sind:
- Evidenzbasiertes Verwaltungshandeln: Aufbau gemeinsamer Datenpools (Data Fabric) zur Förderung datenbasierter Entscheidungen,
- IT-Resilienz: Entwicklung gemeinsamer Standards für Krisen- und Desaster-Recovery-Szenarien,
- Open Source und digitale Souveränität: Aufbau von Community-Strukturen, um unabhängige, offene Softwarelösungen in der Verwaltung zu stärken,
- Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip: Nutzung bestehender Systeme wie X-Road für sicheren Datenaustausch zwischen Behörden,
- Künstliche Intelligenz: Entwicklung arbeitsplatznaher KI-Lösungen zur Unterstützung von Organisation, Planung und Entscheidungsfindung in der Verwaltung.
Beide Länder betonen, dass die Vereinbarung nicht nur den Austausch von Konzepten, sondern auch die Nachnutzung von Entwicklungen ermöglicht. Damit sollen Synergien geschaffen, Innovationen beschleunigt und Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Die Umsetzung soll in enger Abstimmung zwischen den Fachabteilungen erfolgen, unter anderem durch gemeinsame Workshops, Arbeitsgruppen und einen digitalen Datenraum.
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