SachsenZweites Bürokratieentlastungspaket beschlossen

[05.03.2026] Die sächsische Staatsregierung hat ein zweites Bürokratieentlastungspaket beschlossen. Mit mehr als 30 konkreten Maßnahmen sollen Berichtspflichten reduziert und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Zugleich sollen die Bedingungen für Investitionen verbessert werden.
Wehende Flagge mit dem Landeswappen von Sachsen.

Sachsen will Verwaltung und Wirtschaft mit einem zweiten, umfangreichen Maßnahmenpaket von Bürokratie befreien.

(Bildquelle: argus456/123rf.com)

Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung sind keine einmaligen Projekte, sondern ein fortlaufender Prozess. Deshalb hat die Landesregierung in Sachsen – nach ihrem ersten Reformpaket vom Juni 2025 – nun das Zweite Sächsische Bürokratieentlastungspaket beschlossen. Damit sollen Wirtschaft, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger von bürokratischen Vorgaben entlastet und Verwaltungsverfahren beschleunigt werden. Gleichzeitig soll der Freistaat als bürger-, investitions- und zukunftsfreundlicher Standort weiter gestärkt werden. „Wir schaffen die Grundlage für spürbare Entlastungen – Schritt für Schritt, aber mit klarer Richtung und hoher Verbindlichkeit“, sagte Staatskanzleichef Andreas Handschuh. „Unser Ziel ist klar: weniger Bürokratie und weniger Staat und gleichzeitig mehr Freiheiten und mehr Tempo für Sachsen. Mit dem Entlastungspaket greifen wir zahlreiche Ideen und Vorschläge der Unternehmens- und Kommunalverbände im Freistaat auf und bringen diese auf den Weg“, so Handschuh.

Weniger Papier

Die über dreißig Maßnahmen des Bürokratieentlastungspakets lassen sich in vier thematische Blöcke gliedern. Das erste Maßnahmenbündel befasst sich mit landesrechtlichen Berichts-, Auskunfts-, Nachweis-, Dokumentations- sowie Aufbewahrungspflichten mit externer Wirkung. Diese sollen systematisch abgebaut werden. Bis Ende 2026 sollen die Pflichten überprüft und anschließend um die Hälfte reduziert werden. Für jede neue Berichts- oder Dokumentationspflicht muss ab sofort grundsätzlich eine bestehende Pflicht entfallen. Für verbleibende Aufbewahrungspflichten wird grundsätzlich die Möglichkeit der digitalen Aufbewahrung eingeführt. Darüber hinaus werden Pflichten gebündelt, damit Unternehmen und Kommunen vergleichbare Anforderungen nur noch einmal erfüllen müssen. Auch der umfassende Ersatz der Schriftform wird weiter vorangetrieben.

Schneller planen und umsetzen

Mit dem zweiten Maßnahmenbündel sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bau- und Infrastrukturprojekte einfacher und schneller werden. Ziel ist eine spürbare Verkürzung von Planungs- und Umsetzungszeiten, etwa bei der Genehmigung von Schwerlasttransporten, im Hochwasserschutz, im Vermessungswesen oder beim Ausbau von Breitband- und Mobilfunknetzen. Untersucht werden soll auch, wie Verfahrensschritte bei Baugenehmigungen praxistauglich konzentriert werden können. Damit Anträge schneller als genehmigt gelten können, sollen Genehmigungsfiktionen ausgeweitet werden und – wo möglich – Anzeigeverfahren Genehmigungspflichten ersetzen. Um Doppelprüfungen zu vermeiden, sollen Widerspruchsverfahren in manchen Bereichen entfallen.

Flexibilität für Kommunen

Mit dem dritten Maßnahmenbündel will die Staatsregierung strukturelle Vereinfachungen und effizientere interne Abläufe etablieren. Bis Ende 2026 sollen alle verwaltungsinternen Berichts- und Dokumentationspflichten überprüft werden – Ziel ist, mindestens die Hälfte davon abzuschaffen. Dies gilt auch für kommunale Pflichten, sofern sie aus landesrechtlichen Vorgaben resultieren. Durch Experimentierräume sollen Kommunen zudem mehr Flexibilität im Vollzug landesrechtlicher Vorschriften erhalten. Dazu kommen weitere Erleichterungen: So sollen bei Umweltstatistiken Daten nur einmal erhoben und mehrfach genutzt werden können und technische Vorschriften, etwa zur Datenvernichtung, sollen praxistauglicher werden. Auf Bundesebene will sich die Staatsregierung zudem für eine Vereinfachung datenschutzrechtlicher Anforderungen einsetzen.

Sachsen als Investitionsstandort

Mit dem vierten Maßnahmenbündel will die Staatsregierung investitionsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen. So sollen für Vorhaben der Landesverteidigung und des Zivilschutzes besondere Regelungen geschaffen werden. Das Sächsische Vergaberecht wird mit dem Ziel überarbeitet, Vergabe-, Prüf- und Kontrollaufwand zu reduzieren und Verfahren für Unternehmen praktikabler zu gestalten. Auch Gründungsprozesse sollen – in Verbindung mit dem bundesweiten Projekt „Gründen in 24h“ – vereinfacht und digitalisiert werden. Hinzu kommen weitere Vorhaben wie ein modernisiertes Ladenöffnungsrecht und vereinfachte Förderverfahren, digitale Gewerbemeldungen sollen flächendeckend ermöglicht werden.





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