BundestagMehr Befugnisse fürs BSI

[25.06.2026] Am Freitag wird der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cyber-Sicherheit“ erstmals in den Bundestag eingebracht. Unter anderem soll das BSI zusätzliche Möglichkeiten erhalten, die Resilienz der Informationstechnik der Bundesverwaltung im Cyber-Raum zu erhöhen und die Erkenntnislage zu verbessern.
Blick vom Spreeufer auf das Reichstagsgebäude.

Der Bundestag berät erstmalig über einen neuen Enbtwurf für ein Cyber-Sicherheits-Gesetz.

(Bildquelle: Simone M. Neumann)

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Cyber-Sicherheit vorgelegt. Dieser soll  am Freitag (26. Juni) erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stehen, wie aus einer Meldung des Parlementsnachrichtendienstes heute im bundestag (hib) hervorgeht. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf die zunehmende Zahl und Qualität von Cyber-Angriffen in Deutschland. Darauf müsse mit wirksamen, angemessenen und rechtsklaren gesetzlichen Grundlagen für Erkennung und Abwehr von Cyber-Angriffen reagiert werden.

Mehr Handlungsmöglichkeiten für das BSI

Für das BSI sieht der Gesetzentwurf unter anderem erweiterte Möglichkeiten vor, schädlichen Datenverkehr umzuleiten. Bestehende Anordnungsbefugnisse sollen dazu auf weitere zentrale Diensteanbieter ausgeweitet werden. Zudem soll besser auf maliziöse Domains reagiert werden können, die die Bundesverwaltung betreffen. Klar geregelt werden soll auch der Einsatz von Incident Response Teams, wenn die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme wiederhergestellt werden muss. Dies gilt laut Vorlage auch für Fälle des so genannten Prepositionings, also für das vorbereitende Platzieren von Hintertüren und Angriffsstrukturen in IT-Systemen.

Datengrundlage für Angriffserkennung

Außerdem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um die für Angriffserkennungssysteme und die Einschätzung der aktuellen Bedrohungslage nötige Datengrundlage zu verbessern. Dafür sind Auskunftsersuchen zu technischen Informationen vorgesehen. Ergänzend soll die Ausbreitung maliziöser Infrastruktur eingedämmt werden. Endnutzern soll ein optionaler Schutz vor maliziösen Domains bereitgestellt werden. Anbieter digitaler Dienste sollen zudem verpflichtet werden, Informationen des BSI über konkrete Gefahren an betroffene Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Eine entsprechende Pflicht besteht laut Vorlage bisher erst für Telekommunikationsanbieter.

Befugnisse für BKA und Bundespolizei

Auch für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen klare Befugnisse zur Abwehr von Cyber-Angriffen geschaffen werden. Dazu gehören laut Gesetzentwurf insbesondere Befugnisse zur Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, zur Umleitung, Einschränkung oder Unterbindung von Datenverkehr sowie zum Auslesen, Löschen und Verändern von gefahrgegenständlichen Daten in informationstechnischen Systemen. Für die Bundespolizei sollen diese Befugnisse im Rahmen ihrer gefahrenabwehrrechtlichen Aufgaben gelten, nicht für die Strafverfolgung.





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