Online-Ausweis120.000 Aktivierungen in sechs Monaten

[16.08.2022] Seit sechs Monaten können die Aktivierung und die PIN für den Online-Ausweis ohne persönliches Erscheinen beim Bürgeramt online beantragt werden. Die Nachfrage für dieses Angebot ist deutlich höher als erwartet: rund 120.000 Aktivierungen erfolgten bisher mit dem neuen Webservice.

Vor rund sechs Monaten wurde ein PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst für die Online-Funktion des Personalausweises und der eID-Karte für EU-Bürger eingeführt (wir berichteten). Dieser Service kommt gut an, berichtet nun die Bundesdruckerei, die das entsprechende Portal seit Februar 2022 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) betreibt. Seit Anfang Februar bestellten demnach über 198.000 Personen eine neue PIN per Internet, rund 120.000 Online-Ausweise seien seitdem aktiviert worden. Der PIN-Rücksetzdienst biete einen echten Mehrwert und entlaste Behörden wie Bürger, da der bisher notwendige Gang zum Amt entfällt, sagt Thomas Löer, Leiter Geschäftsfeld German ID-Systems bei der Bundesdruckerei. Das Angebot werde deutlich stärker genutzt als zunächst erwartet.
Ein digitaler Identitätsnachweis wird für viele behördliche und geschäftliche Online-Dienste benötigt. Dafür gibt es die Online-Ausweisfunktion im Chip des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels und der eID-Karte für EU-Bürger. Die Nutzung erfolgt mit einer selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Doch viele Nutzende haben ihren Online-Ausweis noch nicht aktiviert oder wissen ihre PIN nicht mehr, heißt es vonseiten der Bundesdruckerei. Auf der von der Bundesdruckerei betriebenen Website kann mit wenigen Schritten der PIN-Rücksetzbrief bestellt werden. Er wird aus Sicherheitsgründen, ähnlich wie Zugangsdaten für das Online-Banking, per Post persönlich zugestellt. Nach Erhalt kann die Online-Ausweisfunktion aktiviert und eine neue PIN gesetzt werden. Insbesondere mit Blick auf die digitalen OZG-Leistungen sei es sehr erfreulich, dass die Aktivierung des Online-Ausweises durch den kostenlosen PIN-Rücksetzdienst vereinfacht wurde, so Löer.
Benötigt werden für die Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes ein gültiger Personalausweis oder eine gültige eID-Karte, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, die kostenlose AusweisApp2 des Bundes sowie eine Meldeadresse in Deutschland.





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