OZGAlle Meilensteine beim „Aufenthalt“ erreicht

[05.02.2025] Das maßgeblich vom Land Brandenburg vorangetriebene OZG-Projekt „Aufenthalt“ hat alle Vorgaben des OZG-Verwaltungsabkommens erfüllt. Inzwischen nutzen über 270 Ausländerbehörden die digitalen Dienste, weitere 170 befinden sich im Roll-out. Die Weiterentwicklung läuft kontinuierlich.

Das Ziel ist erreicht, nun folgen kontinuierliche Anpassungen: Das OZG-Projekt „Aufenthalt“ ist ein Erfolg.

(Bildquelle: kwanchaichaiudom/123rf.com)

Einen großen Erfolg konnte das OZG-Projekt „Aufenthalt“ verzeichnen: Es hat alle Meilensteine und 30 Steuerungsindikatoren aus dem Verwaltungsabkommen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes erfüllt, meldet das Bundesinnenministerium. Die Federführung für das OZG-Themenfeld Ein- und Auswanderung lag beim Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) des Landes Brandenburg, zusammen mit dem Auswärtigen Amt.

In dem Projekt „Aufenthalt“ sind verschiedene OZG-Leistungen zusammengefasst: Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen sowie Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung/Duldung). Als dreißigster und letzter Steuerungsindikator und Abschluss des dritten Meilensteins waren über die Hälfte der Ausländerbehörden in mindestens neun Bundesländern anzuschließen. Dies ist gelungen: Mit über 270 Ausländerbehörden nutzen mittlerweile mehr als die Hälfte aller Ausländerbehörden in Deutschland die Onlinedienste nach. Weitere 170 Ausländerbehörden befinden sich derzeit im Roll-out.

Ständige Weiterentwicklung erforderlich

Im Dezember 2020 waren die ersten Ausländerbehörden in Brandenburg online gegangen. Im Mai 2021 begann dann der bundesweite Roll-out, nachdem zuvor die Anbindung erster Fachverfahren über den Standard XAusländer gelang. Im Oktober 2021 wurden die Leistungen in den FIT-Store eingestellt und 2022 erste Nachnutzungsverträge gezeichnet.

Mit der Erfüllung der Meilensteine sei das Projekt aber nicht beendet, so das MIK: (Weiter-)Entwicklungsbedarfe, die das Projekt erreichen, werden kontinuierlich aufgenommen, fachlich wie technisch geprüft und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten realisiert. Die OZG-Umsetzung im Themenfeld Ein- und Auswanderung ist durch häufige Gesetzesänderungen – 2020 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, 2023 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – besonders gefordert. Auch deshalb werden die Onlinedienste mit hohen Aufwänden permanent fachlich und funktionell weiterentwickelt.





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