Mecklenburg-VorpommernBargeldlos zahlen bei Gericht
In Mecklenburg-Vorpommern wurde nach der Einführung der E-Akte (wir berichteten) ein weiterer Schritt bei der Digitalisierung der Justiz vollzogen: Seit 1. Mai 2022 ist es möglich, elektronische Kostenmarken als Zahlungsmittel für Gerichtskosten zu verwenden. Diese bargeldlose Bezahlart sei vorteilhaft und eigne sich vorrangig für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erforderten, erläutert Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Grundsätzlich können Gerichtsgebühren zwar auch per Überweisung eingezahlt werden. Insbesondere für Eilverfahren ist das nicht immer praktikabel, da die Gerichte nach dem Gerichtskostengesetz bestimmte Handlungen erst nach Zahlungseingang ausführen.
Eine schnelle Kosteneinzahlung war bisher durch Nutzung des so genannten Gerichtskostenstemplers möglich: Dabei wird der bezahlte Betrag von der Zahlstelle mit einem speziellen Stempelgerät auf dem Papierschriftsatz aufgebracht. Digitale Dokumente können auf diese Weise nicht gestempelt werden. Wer sich bisher elektronisch an das Gericht wandte, musste auf die Vorschusskostenrechnung warten, um dann zu überweisen. Anders ist das nun mit der Kostenmarke: Diese kann einem elektronisch eingereichten Antrag direkt beigefügt werden.
Zeitersparnis bei Zahlungspflichtigen und Gerichten
Elektronische Kostenmarken können auf dem Justizportal von Bund und Ländern ohne Registrierung einfach per Kreditkarte oder Überweisung erworben werden. Jede Kostenmarke erhält eine Kostenmarkennummer. Die erhaltene Quittung lässt sich ausdrucken und per Post einreichen oder auf elektronischem Wege an die elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfächer senden.
Für Zahlungspflichtige ergibt sich damit eine erhebliche Zeitersparnis. In Fällen, in denen die Höhe der gerichtlichen Forderung bereits bekannt ist, muss nicht der Erhalt der gerichtlichen Zahlungsaufforderung abgewartet werden. Bei den Gerichten entfällt durch die elektronische Kostenmarke der Arbeitsaufwand für das Erstellen einer Zahlungsaufforderung und deren Überwachung. Elektronische Kostenmarken können auch in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen eingesetzt werden.
Niedersachsen: Verwaltungsgerichte nutzen Aktensystem e²A
[04.12.2024] In Niedersachsens Verwaltungsgerichten wird die Aktenführung künftig digital abgewickelt. Mit der Einführung des elektronischen Aktensystems e²A soll eine sichere und effektive Datenverarbeitung möglich sein, die auch ein flexibles Arbeiten erleichtert. mehr...
Bund und Länder: Bundeseinheitliche Justizcloud
[02.12.2024] Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern trafen in Berlin zu ihrem fünften Bund-Länder-Digitalgipfel zusammen. Im Fokus des Treffens stand das Vorhaben der gemeinsamen Entwicklung einer Cloudinfrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen von Bund und Ländern. mehr...
Bundesministerium der Justiz: Digitale Rechtsantragstelle erhält Preis für gute Verwaltung
[13.11.2024] Das Projekt Digitale Rechtsantragstelle des Bundesministeriums der Justiz wurde jetzt mit dem Preis für gute Verwaltung ausgezeichnet. Diese Initiative erleichtert den Zugang zum Recht, indem sie digitale Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung bietet. mehr...
Brandenburg: Digitale Transformation der Justiz kommt voran
[12.11.2024] Brandenburg hat seit 2019 bedeutende Fortschritte in der Digitalisierung der Justiz erzielt. Die E-Akte ist nahezu flächendeckend eingeführt, Sitzungssäle werden mit moderner Technik ausgestattet und zukunftsweisende Projekte wie KI-Anwendungen und digitale Normverkündung vorangetrieben. mehr...
Videokonferencing: Verpflichtungsgesetz wird modernisiert
[11.11.2024] Einen Entwurf zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes hat das Bundeskabinett beschlossen. Ziel ist, förmliche Verpflichtungen für Verwaltungsbeschäftigte, die keine Amtsträger sind, digital und ohne Präsenztermin zu ermöglichen – zur Straffung und Vereinheitlichung des Verfahrens. mehr...
Baden-Württemberg: Zweite juristische Staatsprüfung wird digital
[08.11.2024] In Baden-Württemberg kann die Zweite juristische Staatsprüfung ab Dezember 2024 auch digital geschrieben werden. Auf der Landesmesse in Stuttgart konnten Interessierte die Hard- und Software der neuen E-Prüfung bereits vorab testen. mehr...
BMJ: Bessere Übermittlung von E-Akten
[06.11.2024] Einheitliche Übermittlungsstandards sollen die Bearbeitung elektronischer Behördenakten in der Justiz verbessern. Ein Verordnungsentwurf des BMJ legt fest, dass Akten als PDF-Dokumente mit maschinenlesbarem Datensatz übermittelt werden. mehr...
Thüringen: Einführung der E-Akte in der Strafjustiz
[01.11.2024] Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen führt als erste in Thüringen die E-Akte in Strafverfahren ein. Diese digitale Neuerung, die in Kooperation mit der Landespolizei Thüringen erfolgt, gilt als entscheidender Schritt zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der Strafjustiz im Bundesland. mehr...
Baden-Württemberg: Elektronischer Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof
[31.10.2024] Am 1. November 2024 öffnet der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg den elektronischen Rechtsverkehr. Ab diesem Datum können Schriftsätze und Anlagen sicher digital eingereicht werden, während auch die elektronische Aktenführung eingeführt wird. Anwälte und Behörden sind ab Februar 2025 zur digitalen Einreichung verpflichtet. mehr...
Hessen: E-Akte bei allen Fachgerichten
[29.10.2024] Hessens Fachgerichte arbeiten ab sofort vollständig mit der elektronischen Akte. Mit dem Abschluss der Umstellung bei den Arbeitsgerichten hat die Fachgerichtsbarkeit das Ziel der digitalen Aktenführung bereits weit vor der gesetzlichen Frist erreicht. mehr...
Sachsen: E-Klausur im ersten juristischen Examen
[22.10.2024] Sachsen modernisiert die juristische Ausbildung: Ab Februar 2025 wird auch die Staatliche Pflichtfachprüfung digital abgelegt. Damit setzt der Freistaat auf ein einheitliches und zeitgemäßes Prüfungsformat für angehende Juristinnen und Juristen, das sich in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits bewährt hat. mehr...
Bayern: E-Akte in Nachlasssachen
[14.10.2024] In Bayern schreitet die Einführung der E-Akte in Nachlasssachen voran: Bis Oktober 2025 sollen alle 73 Amtsgerichte umgestellt sein. Nach erfolgreichen Pilotprojekten in Fürth und Kitzingen wird die elektronische Akte nun an weiteren 35 Gerichten eingesetzt – eine zentrale Maßnahme der digitalen Offensive der Justiz. mehr...
Saarland: Gerichtsverhandlungen per Video
[24.09.2024] In einem Pilotprojekt der saarländischen Justiz werden Prozesse per Videokonferenz geführt. Dadurch sollen Gerichtsverfahren schneller und effizienter werden. mehr...
Niedersachsen: Wege zum digitalen Verwaltungsrecht
[20.09.2024] Das niedersächsische Innenministerium und die TU Braunschweig haben ein Forschungsprojekt zur Digitalisierung der Verwaltung gestartet. Ziel ist es, das Verwaltungsrecht an die Anforderungen der digitalen Zukunft anzupassen. mehr...
Dataport/IBM: KI-Projekt für die Justiz
[19.09.2024] Dataport und IBM entwickeln gemeinsam ein KI-Tool zur automatischen Mitschrift von Gerichtsverhandlungen. Das System erkennt und ordnet verschiedene Sprecher zu und könnte den Justizalltag deutlich effizienter machen. mehr...