BundBericht zum Bürokratieabbau

[08.04.2025] Die Bundesregierung hat ihren Bericht zum Bürokratieabbau 2022/2023 vorgelegt. Er enthält auch eine Bilanz zu den Meseberger Beschlüssen und der Bürokratieentlastungsverordnung für Unternehmen und Bürger.
Kabinettsklausur in einem hellen Saal mit Barockornamenten, der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann redet.

Bei der Klausurtagung im Sommer 2023 sprach das Bundeskabinett auch über moderne Bürokratie. Ein Bericht zur Wirkung der damals gefassten Beschlüsse liegt jetzt vor.

(Bildquelle: Bundesregierung/Kugler)

Der „Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der Besseren Rechtsetzung für die Jahre 2022 und 2023“ (20/15106) liegt als so genannte Unterrichtung vor. Das Kabinett hatte den Bericht am 12. März 2025 beschlossen. Die Bundesregierung berichtet in der Vorlage unter anderem über die Auswirkungen der Meseberger Beschlüsse vom Sommer 2023. Bei der Kabinettsklausur zur Halbzeit der damaligen Ampelkoalition im brandenburgischen Meseberg waren – neben weiteren Beschlüssen – auch die Eckpunkte für eine Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen worden. Diese soll dazu beitragen, Unternehmen und Bürger von unnötiger Bürokratie zu befreien. Im Oktober 2024 hatte die Bundesregierung den Entwurf der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen, die als Teil des „Meseberger Entlastungspakets“ das Bürokratieentlastungsgesetz IV ergänzt.

Der Nationale Normenkontrollrat kritisiert in seiner Stellungnahme zum jetzt vorgelegten Bericht der Bundesregierung, dass „ein derart verspätet vorgelegter Bericht von begrenztem Informationswert für die politischen Entscheider ist“. Aktuellere Zahlen und Berichte könnten dem Jahresbericht 2024 des Normenkontrollrats entnommen werden.





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