ThüringenBerichte zu Datenschutz und Transparenz

[03.11.2022] In Thüringen hat der Datenschutzbeauftragte für das Jahr 2021 die Tätigkeitsberichte zum Datenschutz und zum Transparenzgesetz veröffentlicht. Das 2020 verabschiedete Gesetz zeigt sich im bundesweiten Vergleich nicht in allen Punkten zeitgemäß.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Lutz Hasse, hat seinen 4. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und seinen 2. Tätigkeitsbericht zum Thüringer Transparenzgesetz an den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und die Landtagspräsidentin Birgit Pommer übergeben. Demnach ist die Corona-Pandemie – wenig überraschend – mit ihrer Erfordernis zu Homeoffice, Homeschooling und weiteren digitalen Leistungen auf Distanz auch im Berichtsjahr 2021 das beherrschende Thema beim TLfDI gewesen. Es habe zahlreiche Beratungsanfragen von Verantwortlichen zu digitalen Anwendungen und auch zur datenschutzgerechten Gestaltung der 3G-Nachweise gegeben. So lag die Zahl der Posteingänge beim TLfDI im Berichtsjahr 2021 bei 21.226 und damit auf dem höchsten Niveau seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Allein 4.670 Posteingänge seien einem Beschwerdeverfahren nach Art. 77 DSGVO zuzuordnen – dabei handle es sich um Fälle, in denen die Personen auch persönlich betroffen sind. Die Anzahl eröffneter Bußgeldverfahren sei ebenfalls stark angestiegen: 115 Bußgeldverfahren wurden im Berichtsjahr 2021 neu eröffnet, davon sind insgesamt 72 Bußgeldbescheide erlassen worden – über 70 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Höhe der insgesamt festgesetzten Bußgelder beträgt 61.325 Euro, das ist über 3,5-mal mehr als 2020. Insgesamt gab es 283 Meldungen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 DSGVO. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von fast 40 Prozent.

Transparenzgesetz nicht ganz auf der Höhe der Zeit

Das Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) wurde 2019 erlassen und ist 2020 in Kraft getreten (wir berichteten). Damit sollte das Land ein erweitertes Informationsfreiheitsrecht bekommen, das fortschrittlicher ist als andere Informationsfreiheitsgesetze. Der TLfDI zeigt sich skeptisch, ob diese Ziele bereits erreicht sind und verwies auf das alljährliche Transparenzranking der Open Knowledge Foundation Deutschland und des Vereins Mehr Demokratie. Dabei habe sich gezeigt, dass Name und Alter eines Gesetzes allein nicht ausreichten, um beim Transparenz-Ranking 2021 die Tabelle anzuführen. Im Ranking liege Thüringen im bundesweiten Vergleich mit seinem Transparenzgesetz zwar insgesamt auf Platz 6; beim Vergleich der Gebührenregelungen schaffe es der Freistaat aber nur auf Platz 12. Das ThürTG sei besonders positiv bei den Kriterien Auskunftspflichten, Antragstellung und Informationsfreiheitsbeauftragter bewertet worden, heißt es in einer Pressemeldung zur Publikation des Berichts zum Transparenzgesetz. Doch die proaktiven Veröffentlichungspflichten oder das Transparenzregister, das beispielsweise für Kommunen nicht vorgeschrieben ist, seien beim ThürTG noch ausbaufähig.
Ein weiterer Schwerpunkt im Berichtszeitraum zum ThürTG war die Arbeit an der Umsetzung des Kostenrechts nach § 15 ThürTG. Dieser ermächtigt das zuständige Thüringer Innenministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium, die Verwaltungskostentatbestände, die Gebührensätze und die Höhe der Auslagen für das Thüringer Transparenzgesetz zu bestimmen. Auch im zweiten laufenden Jahr nach Inkrafttreten des ThürTG war noch keine solche Rechtsverordnung vorhanden, konstatiert der Bericht. Diese trat erst am 20. September 2022 in Kraft.





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