StralsundE-Akte im Landgericht

Das Landgericht Stralsund hat nun offiziell die Pilotierung der E-Akte gestartet.
v.l.: Rüdiger Rinnert, Präsident des Landgerichts Stralsund; Justizministerin Katy Hoffmeister; David Edlich, Richter am Landgericht; Staatssekretärin Birgit Gärtner
(Bildquelle: www.regierung-mv.de)
In enger Abstimmung zwischen dem Landgericht Stralsund und dem Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern war der Start der nunmehr zweiten Pilotierung der elektronischen Akte erfolgreich. Justizministerin Katy Hoffmeister sagte: „Bis zum 1. Januar 2026 muss die elektronische Akte die Papierakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland abgelöst haben. Es ist ein aufwendiges und umfassendes Vorhaben, das nur Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Es freut mich zu sehen, dass motivierte Richterinnen und Richter sowie Sachbearbeiterinnen an dem Projekt arbeiten. In Zeiten der Corona-Epidemie ist die Notwenigkeit von Technik auch in der Justiz unbestritten. Das neue Team am Landgericht bekam Schulungen und Einweisungen zum Teil schon virtuell. Seit vergangener Woche werden am Landgericht Stralsund in zwei Zivilkammern Akten elektronisch geführt. Später sollen auch die anderen Zivilkammern des Gerichts ausgestattet werden.“
Medienbruchfrei und digital
Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner ergänzt: „Seit September 2018 sammeln bereits die Zivilkammern des Landgerichts Rostock Erfahrungen mit neuer Soft- und Hardware (wir berichteten). In über 1.600 Verfahren arbeiten die Bediensteten weitgehend medienbruchfrei und digital. Von diesen Erfahrungen kann das Landgericht Stralsund profitieren. Auch hier wurden Arbeitsplätze und Sitzungssäle mit modernster mobiler Technik ausgestattet. Wir planen in diesem Jahr, die Pilotierung an weiteren Standorten auszuweiten und dann die Erfahrungen des Landgerichts Stralsund zu nutzen.“
Der Einsatz einer elektronischen Akte wird durch eine verstärkte Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs begünstigt, informiert das Justizministerium. Die Beteiligten eines Rechtsstreits und die Justiz könnten hierdurch medienbruchfrei, effizient und rechtssicher kommunizieren. Dokumente würden in der Regel elektronisch erstellt und könnten bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch den Empfänger weiterverwendet werden. Dies habe für alle am Prozess Beteiligten enorme Vorteile und entspreche den heutigen Anforderungen an das digitale Zeitalter.
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