E-AkteEinheitliche Datenstandards fehlen
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann stattete dem Sozialgericht Osnabrück einen Besuch ab, das für den gesamten Raum Osnabrück, das Emsland und die Grafschaft Bentheim zuständig ist. Eine große Rolle spielte bei dem Besuch der Ministerin die laufende Digitalisierung der Justiz, heißt es in der Meldung des Justizministeriums. Als zweite Fachgerichtsbarkeit nach der Arbeitsgerichtsbarkeit arbeiten seit dem 1. Januar 2024 alle Sozialgerichte in Niedersachsen digital, in den kommenden Monaten soll auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Umstellung abschließen.
Beim Stichwort Sozialgericht dächten viele Menschen zuerst an Streitigkeiten um die Grundsicherung für Arbeitslose beziehungsweise das Bürgergeld, sagt die Direktorin des Gerichts, Annette Zurbrüggen. Die Zuständigkeit umfasse aber genauso die Prüfung von Rentenbescheiden oder Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern um die Richtigkeit von Abrechnungen: „Wir sind die zentrale Gerichtsbarkeit für das soziale Sicherungsnetz in unserem Land“, so Zurbrüggen.
Bei der Digitalisierung sei eine besondere Herausforderung der Sozialgerichte der notwendige Datenaustausch mit Sozialversicherungen, Behörden und Kommunen. „Es ist heute deutlich geworden, dass wir einen einheitlichen Standard brauchen. Viele Akten von anderen Stellen wie Sozialversicherungen, Städten und Landkreisen kommen beim Sozialgericht zwar digital an, sind aber ungeordnet oder können nicht sinnvoll elektronisch bearbeitet und durchsucht werden. Grund sind unterschiedliche Dateitypen und Schwächen im Übermittlungssystem. Das macht unnötige Arbeit für alle Beteiligten“, fasst die Justizministerin das Problem zusammen. Als diesjährige Vorsitzende der Justizministerkonferenz wolle sie sich bei ihren Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen, dass bundesweit vernünftige einheitliche Lösungen gefunden würden.
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