HamburgEndspurt für E-Akte in der Justiz

[20.01.2025] Immer mehr Beschäftigte der Hamburger Justiz arbeiten inzwischen mit der elektronischen Akte: Über 70 Prozent nutzen sie aktuell. Bei den ordentlichen und den Fachgerichten ist die Umstellung bereits abgeschlossen, Strafsachen sollen bis 2026 folgen.
Blick in einen modernen Gerichtssaal: Die Prozessbeteiligten schauen einen großen Bildschirm an, auf dem Dokumente gezeigt werden.

Die Einführung der E-Akte verändert die Arbeitsweise der Gerichte.

(Bildquelle: BJV Hamburg)

In der Hamburger Justiz schreitet die Einführung der elektronischen Akte weiter voran. In mehr als 275.000 Verfahren wird die Akte bereits digital geführt, so die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV). Bei den Fachgerichten wurde die Regeleinführung der E-Akte abgeschlossen und auch an den ordentlichen Gerichten werden alle neuen Verfahren in Zivil-, Familien-, Zwangsversteigerungs-, Betreuungs- und Nachlasssachen bereits elektronisch geführt. Insgesamt arbeiten laut BJV rund 70 Prozent der Beschäftigten schon mit der E-Akte.

In Strafsachen wird die E-Akte sowohl bei den Staatsanwaltschaften und an den Amtsgerichten als auch am Landgericht im Echtbetrieb pilotiert. Die Hamburger Justizbehörde geht davon aus, dass die Einführung der elektronischen Strafakte bei den Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften rechtzeitig bis zum 1. Januar 2026 erfolgen wird. In Mobiliarvollstreckungs-, Insolvenz-, Grundbuch- und Hinterlegungssachen soll die E-Akte ebenfalls noch im Jahr 2025 pilotiert beziehungsweise flächendeckend eingeführt werden.

Die für die E-Akte zum Einsatz kommende Software wird in einem länderübergreifenden Verbund entwickelt und stellt so die effiziente Nutzung personeller und finanzieller Ressourcen sicher. Innerhalb dieses Verbundes übernahm die Hamburger Justiz die Federführungen für die Integration von Fachverfahren in die E-Akte aus den Bereichen der Fachgerichte und Staatsanwaltschaften. Laut dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sind die Verfahrensakten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland spätestens ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend elektronisch zu führen.



Stichwörter: E-Justiz, E-Akte, Hamburg


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