Schleswig-HolsteinFischereiverwaltung wird digital

Besser auf einen Biss warten statt auf den gültigen Fischereischein - automatisierte Prozesse machen die Verwaltung schneller.
(Bildquelle: nsdefender/123rf.com)
Schleswig-Holstein geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung: Zukünftig sollen der Fischereischein, der Urlauberfischereischein und die Fischereiabgabe digital beantragt beziehungsweise entrichtet werden können. Das Kabinett hat einer entsprechenden Änderung des Landesfischereigesetzes zugestimmt. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz mit. Auch andere Bundesländer zeigten großes Interesse und seien bereit, sich an dem in Schleswig-Holstein entwickelten digitalen Verfahren zu beteiligen. Nordrhein-Westfalen habe als erstes Bundesland eine entsprechende Nachnutzungsvereinbarung unterzeichnet.
„Unser Ziel ist es, dass künftig alle notwendigen Unterlagen als digitale Dokumente einfach auf dem Smartphone mitgeführt werden können – und somit die Fälschungsmöglichkeiten reduziert werden. Zugleich wird die Verwaltung durch die neuen automatisierten Prozesse auf längere Sicht entlastet“, sagte Fischereiminister Werner Schwarz. Es wies zudem darauf hin, dass es den Fischereischein auch im Scheckkartenformat geben wird. Auch die Neuausstellung nach einem Umzug zwischen Bundesländern, die sich an dem Verfahren beteiligen, soll künftig entfallen. Damit werde im Interesse der Anglerinnen und Angler unnötige Bürokratie abgebaut, so Schwarz.
Bundesweite Harmonisierung angestrebt
Wer in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchte, benötigt, abgesehen von Ausnahmen an gewerblichen Angelteichen und auf Angelkuttern, einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe entrichten. Bisher gibt es die Fischereischeine nur im Papierformat, auf die Abgabenachweise in Form von Klebemarken aufgebracht werden. Jedes Bundesland hat landesspezifische Regelungen und Muster – mittlerweile sind Fälschungen dieser Dokumente deutschlandweit zu einem Problem geworden, heißt es in der Pressemeldung. Bundesweit gibt es über 1,3 Millionen Fischereischeine, die bisher nach einem Umzug innerhalb Deutschlands neu beantragt werden müssen.
In den vergangenen zwei Jahren hat sich Schleswig-Holstein für eine Harmonisierung und Digitalisierung des Fischereischeinwesens stark gemacht, etwa im Bereich der Fischereischeinprüfung. Derzeit entwickelt das Land laut Ministeriumsangaben eine zentrale Datenbank für alle Fischereischeine und -abgaben, an der sich auch andere Bundesländer beteiligen werden. „Wir schaffen so die technischen Voraussetzungen für einen einheitlichen Fischereischein in Deutschland, der dann auch länderübergreifend digital durch die Fischereiaufsicht überprüfbar wird“, sagte Schwarz.
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