Bundesministerium der JustizGegen den Bürokratie-Burnout

Bundesjustizminister Marco Buschmann: „Mit unserem Entbürokratisierungspaket entlasten wir die Unternehmen um mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr.“
(Bildquelle: BMJ/Julia Deptala)
Das Bundesministerium der Justiz hat am Donnerstag vergangener Woche (11. Januar 2024) den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) veröffentlicht. Der Entwurf sieht verschiedene Änderungen vor, um Bürokratie abzubauen:
- Verkürzte Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltsabrechnungen sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Damit können Unternehmen Belege früher entsorgen und Kosten sparen.
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll abgeschafft werden.
- Reduzierung der Schriftformerfordernisse: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sollen Schriftformerfordernisse, wo es sinnvoll ist, auf die Textform herabgestuft oder abgeschafft werden. Dies betrifft unter anderem das Vereinsrecht und das GmbH-Recht.
- Digitales Auslesen von Reisepässen: Reisepässe sollen künftig bei der Abfertigung digital ausgelesen werden.
- Verkürzung der Stellungnahmefristen bei Öffentlichkeitsbeteiligungen: Bei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung kann die Äußerungsfrist angemessen verkürzt werden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte: „Wir entlasten unsere Unternehmen spürbar von Bürokratie. Denn sie brauchen Abhilfe gegen den Bürokratie-Burnout, der sie seit Jahren plagt. Genau hier setzt unser Meseberger Entbürokratisierungspaket an. Damit entlasten wir unsere Unternehmen um mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr. Das BEG IV ist Teil dieses Pakets, mit dem wir vor allem gegen die Zettelwirtschaft vorgehen.“
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