DatenschutzgesetzKritik der Datenschutzkonferenz

[23.04.2024] Die Datenschutzkonferenz der Länder kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme den Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie fordert klarere Regelungen zum Schutz von Betriebsgeheimnissen, strengere Regeln für das Scoring und eine stärkere Kontrolle bei länderübergreifenden Datenverarbeitungen.
Das Bild zeigt eine Hand mit einem digital verfremdeten Vorhängeschloss.

Datenschutz: Der Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes stößt auf Kritik.

(Bildquelle: 123rf.com)

Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat nun dazu Stellung genommen. Sie schlägt vor, die Datenschutzkonferenz offiziell im Gesetz zu verankern und mit einer ständigen Geschäftsstelle auszustatten. Beim Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sieht die DSK Konfliktpotenzial mit EU-Recht und empfiehlt eine engere Auslegung der Regelungen. Auch beim Thema Scoring fordert die DSK eine Überarbeitung der Regelungen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und mögliche Unklarheiten zu beseitigen.

Bei Datenverarbeitungsprojekten, die mehrere Länder betreffen, verlangt die DSK eine Vorabkontrolle durch die nationalen Aufsichtsbehörden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verantwortlichkeiten für die Verarbeitung klar definiert sind. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, Bußgelder auch gegen öffentliche Stellen zu verhängen, was bisher ausgeschlossen war. Die DSK argumentiert, dass dies notwendig ist, um Datenschutzverstöße wirksam zu sanktionieren und präventiv gegen sie vorzugehen.





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