Sachsen-AnhaltLandespolizei darf Drohnen nutzen

[07.02.2022]  Die Landespolizei in Sachsen-Anhalt darf dauerhaft Drohnen einsetzen, etwa zur Tatortarbeit, bei der Unfallaufnahme sowie für die Suche nach Vermissten. Die Erfahrungen der mehrjährigen Testphase waren positiv.
Landespolizei Sachsen-Anhalt darf künftig für bestimmte Aufgaben Drohnen einsetzen.

Landespolizei Sachsen-Anhalt darf künftig für bestimmte Aufgaben Drohnen einsetzen.

(Bildquelle: davizro/123rf.com)

Für bestimmte Aufgaben, so etwa die Tatortarbeit, Unfallaufnahmen sowie die Suche nach Vermissten, darf die Landespolizei Sachsen-Anhalt dauerhaft unbemannte Luftfahrtsysteme, kurz Drohnen, einsetzen. Dieses Fazit zog das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt nach einer seit 2018 laufenden Projektphase. Diese habe gezeigt, dass die eingesetzten Drohne verlässlich funktionieren. Das gelte etwa für die Flugstabilität, die Verbindung zur Steuereinheit, die Hinderniserkennung sowie mit Blick auf Sensorik- und Kameratechnik.
Der Landespolizei stehen derzeit 26 Drohnen sowie rund 70 Luftfahrzeugfernführer und -führerinnen zur Verfügung. Dies ermögliche einen flächendeckenden Einsatz im ganzen Land.
„Der Einsatz von Drohnen erleichtert die Arbeit der Landespolizei ungemein“, erklärte dazu Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang. „Die Projektarbeit hat gezeigt, dass das Geschehen an Tatorten und Unfallorten mit Luftbildaufnahmen deutlich schneller und detaillierter dokumentiert werden kann und die anschließende Auswertungs- und Aufklärungsarbeit erleichtert.“





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