RegistermodernisierungMeilenstein für das Unternehmensregister

[03.05.2024] Das Bundeskabinett hat der Verordnung zur technischen Umsetzung des Basisregisters für Unternehmen zugestimmt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung des Once-Only-Prinzips auch für Unternehmen erreicht. Auch die technische Entwicklung für die erste Ausbaustufe des Basisregisters kommt voran.

Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, vom Bundesminister der Justiz sowie vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Entwurf einer Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (UBRegV) gebilligt. „Mit dem Basisregister für Unternehmen gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu weniger Bürokratie für Unternehmen im Kontakt mit der Verwaltung. Bisher eigenständig agierende Register werden so nach und nach vernetzt. Wenn einmal das technische Fundament steht, können wir in weiteren Ausbaustufen zügig weitere Register anbinden und so mehr Funktionalitäten und auch Entlastungen für Unternehmen bereitstellen“, erläutert Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Die rechtlichen Grundlagen zum Aufbau eines zentralen Registers für Unternehmensbasisdaten wurden bereits 2021 im Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) geschaffen. Diese würden durch die nun verabschiedete Verordnung vor allem in technischer Hinsicht präzisiert, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). So schreibt das UBRegV die für die Datenübermittlung durch das Basisregister notwendigen technischen Spezifikationen fest; zudem werden Bestimmungen zur Häufigkeit der Datenübermittlung und zur Protokollierung der übermittelten Daten getroffen. Zur Datensicherheit legt die Verordnung zudem das Vorgehen im Störungsfall fest und verpflichtet den Betreiber des Basisregisters zur Erstellung von Sicherheitskonzepten.

Technische Plattform schon Anfang 2025

Die Zustimmung des Kabinetts zum Entwurf der UBRegV sei ein Meilenstein, mit dem wichtige Voraussetzungen für den Echtbetrieb des Basisregisters für Unternehmen geschaffen wurden, so das BMWK. Anfang 2025 soll die technische Plattform mit allen erforderlichen Echtdaten für einen erfolgreichen Betrieb gespeist werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die parallele Entwicklung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (nach § 139c Abgabenordnung (AO)).

Vorrangiges Ziel des Basisregisters ist die Umsetzung des Once-Only-Prinzips auch für Unternehmen. Bisher unvermeidliche Mehrfachmeldungen an verschiedene Register und Behörden sollen schrittweise durch Registerabfragen und zwischenbehördliche Datenaustausche ersetzt werden. Daneben sind noch weitere Anwendungsfälle für das Basisregister vorgesehen, die in späteren Ausbaustufen entwickelt werden sollen – etwa im Bereich des Identitätsmanagements oder im Kontext des OZG. Das BMWK erwartet durch die Einführung des Basisregisters perspektivisch jährliche Entlastungen im dreistelligen Millionenbereich.





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