BrandenburgNeuer Staatssekretär für Kommunales

Dr. Markus Grünewald ist zum Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales in Brandenburg ernannt worden.
(Bildquelle: Staatskanzlei Brandenburg)
In Brandenburg hat das Kabinett Markus Grünewald zum Staatssekretär im Ministerium des Innern und für Kommunales ernannt. Das berichtet die Staatskanzlei. Demnach werde Grünewald im Innenministerium die Verantwortung für die Bereiche Kommunalangelegenheiten, Brand- und Katastrophenschutz, Digitalisierung, Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Ausländerangelegenheiten übernehmen. Als zentrale Vorhaben nannte Grünewald drei Projekte, die allesamt ein und dieselbe politische Botschaft vermitteln würden. „In der Kommunalpolitik und bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen liegt der Fokus immer auf den Kommunen. Nur was vor Ort funktionieren kann, ist auch politisch sinnvoll. Deswegen ist eine gute Abstimmung aller Ebenen entscheidend.“ Viele kommunale Parlamente haben laut Grünewald in den vergangenen Monaten gute Erfahrungen mit den digitalen Beteiligungsformen gemacht, die das Notlagengesetz im Rahmen der Corona-Pandemie ermöglicht. „Wir wollen deshalb prüfen, was davon nach Corona erhalten bleiben sollte, um die Teilhabe an politischen Ehrenämtern weiter zu erleichtern. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden werden wir auch darüber beraten, ob und wie wir die in Brandenburg eingeübten Spielregeln der Konnexität verfestigen und sichern können. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wird auch in Zukunft der zusätzliche Nutzen die entscheidende Messlatte bleiben. Nur wenn die Bürger von der digitalisierten Verwaltung profitieren, werden wir auf diesem wichtigen Feld erfolgreich sein.“ Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister, Michael Stübgen, hat Grünewald bereits die Ernennungsurkunde überreicht, berichtet die Staatskanzlei weiter. Die Ernennung eines neuen Staatssekretärs im Ministerium des Innern und für Kommunales war notwendig geworden, nachdem Staatssekretär Klaus Kandt im Oktober um Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gebeten hatte.
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