OZG-NovelleOpen Source kommt zu kurz

[09.03.2023] In ihrer Stellungnahme zum OZG-Nachfolgegesetz kritisiert die Open Source Business Alliance (OSBA), dass der Gesetzentwurf an keiner Stelle Vorgaben zu offenen Standards oder Open Source macht.

Im Rahmen der Verbändeanhörung zur Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) (wir berichteten) hat auch die Open Source Business Alliance (OSBA) eine Stellungnahme abgegeben. Die OSBA kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Bedeutung von Open Source Software und offenen Standards für eine digital souveräne und effiziente Verwaltung nicht hinreichend berücksichtige.
„Die Bundesregierung hat sich in zahlreichen Beschlüssen und Papieren zu digitaler Souveränität und einem verstärkten Einsatz von Open Source bekannt, unter anderem im Koalitionsvertrag und in der Digitalstrategie. Es wirkt vor diesem Hintergrund besonders seltsam, dass der Gesetzentwurf an keiner Stelle Vorgaben zu offenen Standards oder Open Source macht“, kritisiert die OSBA. „Der Gesetzentwurf verpasst die Chance, die Entwicklung und Nutzung von Open Source Software und offenen Standards sowie von Open-Source-Referenzimplementierungen verbindlich vorzugeben“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Zusammen mit einer verpflichtenden Nutzung des OpenCoDE Repositories für die Verwaltung hätte so ein echter Gamechanger für Interoperabilität, eine erfolgreiche Nachnutzung von einmal entwickelten Software-Lösungen und somit für eine schnellere Verwaltungsdigitalisierung erreicht werden können.“
Die OSBA weist in ihrer Stellungnahme zudem darauf hin, dass Basisdienste wie Bürgerkonto und Postfach, die laut dem Gesetzentwurf künftig zentral vom Bund bereitgestellt und dann von Ländern und Kommunen mitgenutzt werden sollen, in Zukunft zur kritischen Infrastruktur für das Funktionieren der gesamten deutschen Verwaltung werden. „Sollten diese einmal nicht funktionieren, wäre die Verwaltung komplett lahmgelegt“, warnt die OSBA. „Umso wichtiger ist es, Open Source zwingend als Standard und Mindestanforderung für die Sicherung der digitalen Souveränität vorzuschreiben – ebenso wie den Nachweis, dass die Dienste parallel bei unterschiedlichen Betreibern betrieben werden können.“
Mit Blick auf die geplante zentrale Bereitstellung von Basisdiensten wird nach Angaben der OSBA zudem deutlich, dass die Deutsche Verwaltungscloud zunehmend eine wichtige Rolle für die Verwaltungsdigitalisierung spielen wird. Der Gesetzentwurf müsse daher auch für die Infrastrukturen, auf denen Verwaltungsdienstleistungen betrieben werden, klare Mindestanforderungen benennen. Hierzu gehören laut OSBA mindestens offene Schnittstellen für Cloud-Angebote für die öffentliche Verwaltung, wie es auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgehalten ist.





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