BMDVOptimierte Gigabitförderung 2.0
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) erklärt, im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 Länder und Kommunen auch im Jahr 2024 beim Anschluss an das Glasfasernetz zu unterstützen. Am 15. April 2024 wurde als erster Schritt der neue Aufruf zur Förderung von Beratungsleistungen veröffentlicht, ab sofort starten auch die neuen Aufrufe der Infrastrukturförderung. Mit Blick auf das Ziel, bis 2030 jeden Haushalt und jedes Unternehmen mit Glasfaser zu versorgen, wurde das Förderkonzept weiter optimiert, so das BMDV. „Um eine noch bessere Balance zwischen dem privatwirtschaftlichen und geförderten Glasfaserausbau zu erreichen, haben wir gemeinsam mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der Branche das Förderkonzept der Gigabitförderung 2.0 weiterentwickelt. Es geht darum, die Fördergelder so zielgerichtet und unbürokratisch wie möglich einzusetzen, ohne private Investitionen auszubremsen“, sagte Bundesdigitalminister Volker Wissing.
Branchendialog wird verpflichtend
Neu ist in diesem Jahr, dass die Durchführung eines Branchendialogs verbindlich wird und zudem ein Punktekompass eingeführt wird. Dies soll den Kommunen eine bessere Einschätzung der Erfolgsaussichten ihrer Förderanträge ermöglichen. Zugleich sollen so das Antragsvolumen sowie die Anzahl der Markterkundungsverfahren, die nicht zu einem erfolgreichen Förderantrag führen, reduziert werden. Das Ziel der Branchendialoge zwischen Kommunen und Telekommunikationsunternehmen ist es, die aktuelle Versorgungslage vor Ort und die privaten Ausbauvorhaben zu ermitteln. Die Nutzung des Punktekompasses liefert den Kommunen eine Prognose zur Erfolgsaussicht eines möglichen Förderantrages und unterstützt sie somit bei der Entscheidung für oder gegen diesen Antrag. Insgesamt soll so der Aufwand für Kommunen und Branche so gering wie möglich gehalten werden.
Lückenschluss-Programm ab Juni
Im Juni 2024 wird zudem ein Pilotprogramm gestartet, das speziell auf Lückenschlüsse ausgerichtet ist. Wie das BMDV berichtet, zielt das Lückenschluss-Pilotprogramm auf kleinere, noch nicht gigabitfähig erschlossene Gebiete ab, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist, jedoch Synergiepotenziale mit einem bereits geplanten, laufenden oder abgeschlossenen privatwirtschaftlichen Ausbau im übrigen Gemeindegebiet genutzt werden können. Privater und geförderter Ausbau werden somit durch ein vereinfachtes und schnelleres Verfahren noch besser verzahnt. Die Gesamtprojektkosten dürfen dabei 500.000 Euro nicht übersteigen. Eine Gemeinde kann einen Förderantrag entweder im Rahmen des Lückenschluss-Pilotprogramms oder der regulären Gigabitförderung 2.0 stellen, Doppelanträge sind nicht möglich. Der Bund wird das Pilotprogramm nach Eingang der ersten 100 Anträge evaluieren.
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