HamburgKinderleicht zum Kindergeld

Hamburg will Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ erweitern.
(Bildquelle: kieferpix / Fotolia.com)
Mit dem Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ brauchen Eltern in Hamburg nach der Geburt ihres Kindes keine Behördengänge mehr erledigen. Ein neuer Verwaltungsprozess macht es nach Angaben der Senatskanzlei möglich, dass Eltern in nur einem Schritt die Geburt anzeigen, ihrem Kind rechtskräftig einen Namen geben, es beim Standesamt beurkunden lassen, Geburtsurkunden bestellen und das Kindergeld beantragen. Die Eltern brauchen lediglich das ausgefüllte Formular und die erforderlichen Urkunden in der Geburtsklinik abzugeben. Die Behörden veranlassen alles Weitere. Der Service, der seit Juni 2018 als Pilotprojekt in der Asklepios Klinik Altona und im Universitätsklinikum Eppendorf angeboten wird, soll auf weitere Kliniken ausgeweitet werden.
Hamburg-CDO Christian Pfromm sagt: „Zu einer modernen und lebenswerten Stadt gehört auch eine bürgerfreundliche und leistungsfähige Verwaltung. Wir wollen Abläufe optimieren, immer mehr Verwaltungsleistungen auch digital anbieten und Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie entlasten. Die Digitalisierung kommt dort zum Einsatz, wo sie dabei hilft, das Leben einfacher und besser zu machen. Mit diesem Service zeigen wir exemplarisch, welche Vorteile entstehen, wenn behördenübergreifend zusammengearbeitet wird.“
Der neue Service ist laut der Pressemeldung der Senatskanzlei ein Erfolgsmodell. Er werde von vielen Eltern genutzt und es gebe zahlreiche positive Rückmeldungen. Und das Pilotprojekt erzeuge Aufmerksamkeit über Hamburg hinaus: Es gebe Anfragen von Kliniken, Kommunen und Bundesländern, die den Service ebenfalls einführen wollen.
Wie die Senatskanzlei weiter mitteilt, sollen Eltern im kommenden Jahr Namensbestimmung, Bestellung von Geburtsurkunden und Beantragung von Kindergeld in einem Zug auch online vornehmen können. Derzeit werde die Digitalisierung des Services vorbereitet. Die Eltern könnten ihre Angaben dann elektronisch an die Fachverfahren der Institutionen übermitteln. Voraussetzung sei, dass beide Elternteile den elektronischen Personalausweis zur Authentifizierung nutzen, denn dieser ersetze die Unterschriften der Eltern im Antrag. Mittels E-Payment könnten auch die Gebühren online beglichen werden.
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