BrandenburgLand soll Facebook-Seite aufgeben

[24.04.2023] Brandenburgs Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht. Kritik übt dieser unter anderem daran, dass die Landesregierung weiterhin eine Facebook-Fanpage betreibt, ohne deren Rechtmäßigkeit hinsichtlich des Datenschutzes nachweisen zu können.
Brandenburgs Landesregierung sollte ihre Facebook-Präsenz aufgeben

Brandenburgs Landesregierung sollte ihre Facebook-Präsenz aufgeben, meint Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge.

(Bildquelle: rvlsoft/123rf.com)

Die brandenburgische Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Dagmar Hartge, hat ihren Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2022 an den Landtag übergeben.
Unter anderem geht der Bericht auf das Thema Vereinbarkeit des Betriebs von Facebook-Fanpages durch öffentliche Stellen mit dem Datenschutzrecht ein. Dieses beschäftige die Landesdatenschutzbeauftragte bereits sehr mehreren Jahren, heißt es in dem Bericht. Dabei sei den obersten Landesbehörden zunächst die Gelegenheit gegeben worden, die Rechtmäßigkeit ihrer Fanpages selbst zu prüfen. „Im Ergebnis hieß es aber lediglich, der Staat müsse auf diesem Kommunikationskanal präsent sein, um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen“, schreibt Hartge in ihrem Bericht.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) hat nun im vergangenen Jahr ein Kurzgutachten veröffentlicht, das die Rechtmäßigkeit des Betriebs von Facebook-Fanpages anzweifelt (wir berichteten). Die brandenburgische Landesregierung sei daraufhin aufgefordert worden, diesen Nachweis der Rechtmäßigkeit zu erbringen. „Sie teilte aber lediglich mit, eine Statistikfunktion sei deaktiviert worden, sodass sie nicht mehr verantwortlich für die Datenverarbeitung sei und alle Anforderungen somit erfüllt würden. Das sahen sowohl ich als auch die Datenschutzkonferenz anders“, berichtet Dagmar Hartge weiter. Es werde nun in enger Abstimmung mit anderen Aufsichtsbehörden geprüft, eine Untersagungsverfügung zu erlassen. Gegenwärtig werde die entsprechende Anhörung vorbereitet. Dagmar Hartge:
„Die Landesregierung wird einen datenschutzkonformen Betrieb ihrer Facebook-Fanpages wahrscheinlich weiterhin nicht nachweisen können. Deshalb ist es mir ein Rätsel, weshalb sie weiterhin ohne Not personenbezogene Daten an Facebook übermittelt. Öffentliche Stellen – und das betrifft nicht nur die Landesregierung – sollten vielmehr ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und Datenschutzrisiken für interessierte Bürgerinnen und Bürger vermeiden. Öffentlichkeitsarbeit gelingt auch ohne Facebook.“





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