DigitalministerkonferenzGemeinsame Positionen für Koalitionsverhandlungen
Die im vergangenen Jahr ins Leben gerufene ständige Digitalministerkonferenz (DMK) steht seit Anfang des Jahres unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz. Nun lädt das Vorsitzland zu einer Sonder-DMK ein, die am 28. März 2025 im digitalen Format stattfinden soll. Anlass sind die aktuelle politische Lage und die anstehenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene. Angesichts dessen sei es von großer Bedeutung, dass sich die Länder koordinieren und gemeinsame digitalpolitische Erwartungen an den Bund richten, heißt es in einer Meldung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Einheitliche Stimme gegenüber dem Bund
„Ziel dieser außerordentlichen Sitzung ist es, die digitale Agenda Deutschlands voranzutreiben und gemeinsame Ziele zu definieren, insbesondere in Hinblick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene“, erklärt die rheinland-pfälzische Digitalisierungsministerin Dörte Schall. „Mit der digitalen Transformation verändert sich unsere Gesellschaft grundlegend. Sie formt die Prozesse unseres Zusammenlebens neu. Wir schaffen die Bedingungen für unsere Gesellschaft, damit sie erfolgreich digital sein kann. Dabei müssen die Bürgerinnen und Bürger im Zentrum dieser Veränderungsprozesse stehen“, so Schall. Die Sonder-DMK bietet den Ländern die Gelegenheit, ihre Positionen abzustimmen und ihre gemeinsamen Ziele mit einer starken und einheitlichen Stimme gegenüber dem Bund zu formulieren.
Drängende Zukunftsthemen
Im Fokus der Sonder-DMK stehen zentrale digitalpolitische Themen: „Damit die Digitalisierung flächendeckend gelingen kann, brauchen wir eine neue föderale Arbeitsteilung mit klaren Verantwortlichkeiten und einheitlichen Standards zwischen Bund und Ländern. Für die erfolgreiche Umsetzung von zentralen Digitalisierungsvorhaben ist eine Änderung an den komplexen föderalen Strukturen überfällig“, so Ministerin Schall. Sie fordere daher eine Föderalismusreform. Außerdem müssten die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung vom Bund entwickelt und schnellstmöglichst die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der KI-Verordnung in Deutschland geschaffen werden. Ein weiteres wichtiges Anliegen sei der Ausbau der Mobil- und Breitbandversorgung. Hier bedürfe es stetiger Förderung, um die bis 2030 gesetzten Ziele zu erreichen.
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