Mecklenburg-Vorpommern/NiedersachsenE-Akte in Strafsachen

[02.09.2025] Damit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte bis 2026 nahtlos digital arbeiten können, sind abgestimmte Prozesse und aufwendige technische Vorbereitungen erforderlich. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen gehen mit Pilotprojekten in Rostock und Aurich voran.
Porträt von Jacqueline Bernhardt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sieht die Digitalisierung der Justiz in M-V auf der Zielgeraden.

(Bildquelle: JM MV/Ecki Raff)

Das (Bundes-)Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom Juli 2017 sieht vor, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften ihre Verfahrensakten spätestens ab Januar 2026 elektronisch zu führen haben. Die meisten Bundesländer haben die E-Akte bei ihren Zivil- und Fachgerichten bereits erfolgreich eingeführt oder befinden sich hier auf der Zielgeraden. Nun geht es vielerorts um die Einführung der E-Akte in Straf- und Bußgeldsachen – ein anspruchsvolles Vorhaben, wie Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt erläutert. „Die E-Akte in Straf- und Bußgeldsachen ist noch einmal eine große Herausforderung. Die Besonderheit hierbei liegt darin, dass Ermittlungsvorgänge in der Regel nicht bei den Justizbehörden, sondern bei der Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden beginnen. Von Anfang an geht es hier darum, in einem Bereich besonders sensibler Inhalte, netz- und ressortübergreifend elektronisch zu arbeiten. Um dies zu ermöglichen, müssen wir vertrauensvoll und sehr konstruktiv alle relevanten Prozesse mit den beteiligten Behörden vorbereiten und umsetzen“, betonte Bernhardt.

Auch technisch komplex

Die Hansestadt Rostock machte den Auftakt. Dort wurde in einem ersten Schritt die Einführung der E-Akte in Straf- und Bußgeldsachen bei den Gerichten, der Staatsanwaltschaft und den Polizei- und Bußgeldbehörden pilotiert. Inzwischen können im gesamten Landgerichtsbezirk Rostock alle Delikte mit der elektronischen Strafakte bearbeitet werden. Nach derzeitigem Stand könne das Land die gesetzliche Vorgabe der Einführung der Elektronischen Akte in allen Bereichen der Gerichte und Staatsanwaltschaften bis Jahresende erfüllen, so die Justizministerin. Für die laut Bernhardt teils sehr komplexen technischen Vorbereitungsmaßnahmen zuständig waren die IT-Dienstleister Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern (DVZ M-V) und Dataport.

Umstellung für alle Beschäftigten

Auch in Niedersachsen hat die Digitalisierung in der Justiz inzwischen die Staatsanwaltschaften erreicht. So berichtet die Staatsanwaltschaft Aurich, dass dort neu eingeleitete Ermittlungsverfahren von den Polizeidienststellen elektronisch an die Justiz übermittelt werden. Damit soll insbesondere der Rechtsverkehr zwischen Justiz und Polizei beschleunigt und die Bearbeitung digitaler Beweismittel vereinfacht werden. Aber auch ein medienbruchfreier Verkehr zwischen den Ermittlungsbehörden und den Strafgerichten ist durch die E-Akte nun möglich. Die Kommunikation erfolgt künftig direkt über sichere digitale Schnittstellen. Im Zuge der Einführung der elektronischen Akte wurden sämtliche Arbeitsplätze technisch neu ausgestattet, zudem fanden Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt, um den Einstieg in die elektronische Aktenwelt so reibungslos wie möglich zu gestalten.





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