OSBA„Souveränitätswashing“ vermeiden

Mit seinem Kriterienpapier zu digitaler Souveränität habe das ZenDiS eine wichtige Debatte initiiert, sagt der OSBA-Vorstandsvorsitzende Peter Ganten. Es brauche jedoch klare Kriterien in der Beschaffung und den Mut, „Souveränitätswashing“ beim Namen zu nennen.
(Bildquelle: OSBA/Univention)
Der Begriff „digitale Souveränität“ ist derzeit hart umkämpft. Für viele gilt bereits als souverän, wer auf einen europäischen Anbieter setzt oder Daten in einem Rechenzentrum, das sich in Deutschland befindet, speichert. Doch sollte digitale Souveränität keine Frage des Standortes, sondern der Kontrollierbarkeit sein, konstatiert der Branchenverband Open Source Business Alliance (OSBA). Im Rahmen einer laufenden Fachdiskussion hat die OSBA nun eine Stellungnahme vorgelegt. Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) hatte im März ein Diskussionspapier zu den „Kriterien zur Bewertung von Digitaler Souveränität“ vorgelegt und einen offenen Konsultationsprozess angestoßen (wir berichteten).
Digitale Souveränität wird messbar
Die OSBA befürwortet grundsätzlich den Vorstoß des ZenDiS. Die Kriterien könnten künftig dazu dienen, IT-Lösungen, Infrastrukturen und ganze Behörden einem Souveränitätscheck zu unterziehen. Digitale Souveränität werde so messbar und es könnten verbindliche Kriterien in Beschaffung, Förderung und Verwaltungsstrategie abgeleitet werden. Nun sei es laut OSBA entscheidend, die Weichen so zu stellen, dass keine Schlupflöcher für ungewollte Einflussnahme von außen verbleiben und bestehende Abhängigkeiten von monopolartigen Strukturen in der Software-Beschaffung abgebaut werden. Der Verband benennt aber auch einige aus seiner Sicht kritische Punkte, benennt bestehende Lücken und macht konkrete Ergänzungsvorschläge.
Keine Umdefinition von digitaler Souveränität
Die OSBA schlägt vor, den Kriterienkatalog des ZenDiS – das Herzstück des Papiers – um Prüffragen zu Offenheit, Transparenz und Interoperabilität digitaler Infrastrukturen zu ergänzen. Der Souveränitätscheck müsse klar abbilden, dass einsehbarer und anpassbarer Quellcode ein höheres Souveränitätsniveau ermöglicht als proprietäre Lösungen.
Eine Verengung digitaler Souveränität auf Abhängigkeitsmanagement, Exit-Fähigkeit oder einen „Plan B“ greife zu kurz. Diese lasse nämlich den Abbau bestehender Abhängigkeiten weniger dringlich erscheinen – obwohl aus Sicht der OSBA Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefährdet sind. Der Verband plädiert dafür, die Open-Source-Definition des IT-Planungsrats beizubehalten: Wechselmöglichkeit, Gestaltungsfähigkeit und Einfluss auf Anbieter. Zudem fordert der Verband die Bundesregierung auch mit Blick auf den Koalitionsvertrag auf, zeitnah eine eigene nationale Open-Source-Strategie vorzulegen.
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