Social MediaLeitplanken für Behörden-Accounts

Die aktualisierte Leitlinie des LfDI Rheinland-Pfalz für die Social-Media-Kommunikation von Behörden schafft Handlungssicherheit.
(Bildquelle: Adem Ay/Unsplash)
Dienste wie Facebook, TikTok und X sind längst zu einem wesentlichen Werkzeug der Kommunikation vieler öffentlicher Stellen geworden. Aus diesem Grund gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) einen Handlungsrahmen für die Nutzung von Social Media durch öffentliche Stellen heraus. Dieser liegt nun in aktualisierter Form vor. „Behördliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist eine wichtige Aufgabe und soll auch mit modernen Mitteln geführt werden“, so der LfDI Dieter Kugelmann. „Öffentlichkeitsarbeit muss mit der Zeit gehen, gerade wenn sich das Nutzungsverhalten der Bevölkerung ändert. Allerdings gibt es Regeln zu beachten, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen und die insbesondere der Weiterverarbeitung ihrer Daten durch die Plattformbetreiber Grenzen setzen sollen.“
Im Handlungsrahmen stellt der LfDI klar, welche Vorgaben öffentliche Stellen zu beachten haben, wenn sie Social-Media-Angebote nutzen möchten. Insbesondere müssen die Behörden ein Nutzungskonzept erstellen, das darlegt, weshalb der Verzicht auf die Nutzung der Social-Media-Angebote zu einer Beeinträchtigung ihrer Aufgabenerfüllung führen würde. Ein weiteres wichtiges Element des Handlungsrahmens ist das Cross-Media-Gebot, wonach die Behörde alternative Informations- und Kommunikationswege betreiben und auf diese hinweisen muss. So soll sichergestellt werden, dass die Social-Media-Angebote nur eine von verschiedenen Optionen sind, mit der jeweiligen Behörde in Kontakt zu treten, sodass sich keine Bürgerin und kein Bürger zu deren Nutzung gezwungen sieht.
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