Sachsen2.300 Datenschutzverstöße

[28.06.2024] In Sachsen erhalten 2.300 Website-Betreiber Post von der Datenschutz- und Transparenzbeauftragten des Freistaats. Sie hat bei ihnen Datenschutzverstöße beim Einsatz von Google Analytics festgestellt.
Ein digital dargestelltes Türschloss.

Sachsens Datenschutz- und Transparenzbeauftragte weist nach der Kontrolle von 30.000 Websites 2.300 Betreiber auf Datenschutzverstöße hin.

(Bildquelle: Pixabay / Pete Linforth)

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) hat im Mai 2024 rund 30.000 Internet-Auftritte auf Datenschutzverstöße untersucht. Dabei ging es nach ihren Angaben auch um den Einsatz des Web-Analyse-Dienstes Google Analytics. Wer auf seiner Website das Nutzerverhalten mit diesem Tracking-Tool überwachen will, muss zuvor eine freiwillige und eindeutige Einwilligung der Besucherinnen und Besucher einholen. In 2.300 Fällen seien die Website-Betreiber dieser Pflicht nicht ausreichend nachgekommen. Betroffen waren neben Unternehmen und Vereinen auch öffentliche Stellen. Sie erhalten nun Post von der Datenschutzbehörde. Darin werden sie aufgefordert, den Datenschutzverstoß zu beseitigen und alle unrechtmäßig erhobenen Daten zu löschen. Sollten die Website-Betreiber dieser Aufforderung nicht nachkommen, drohe ihnen nach erneuter Prüfung ein förmliches Verwaltungsverfahren.

„Tracking-Dienste wie Google Analytics gewähren tiefgehende Einblicke in das Verhalten und die Privatsphäre von Website-Besuchern“, erklärt Sachsens Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Juliane Hundert. „Datenschutzrechtlich stehen die Interessen der Betreiberinnen und Betreiber deshalb zurück. Das bedeutet, möchten Verantwortliche Google Analytics nutzen, sind sie verpflichtet, von Nutzerinnen und Nutzern eine Einwilligung einzuholen.“ Für die Überprüfung von Online-Anwendungen stehe der SDTB-Dienststelle seit Kurzem ein IT-Labor zur Verfügung. „Das IT-Labor ist wie eine Werkstatt. Zu den wichtigsten Werkzeugen gehört moderne Hard- und Software, mit denen wir Websites, Apps und IT-Produkte datenschutzrechtlich analysieren können. Damit bin ich mit meiner Behörde in der Lage, auch künftig Kontrollen in größerem Umfang vornehmen zu können.“ Hinweise zum Einsatz von Google Analytics und weiteren Diensten finden Interessierte auf der SDTB-Website.





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