Baden-WürttembergAde, Schriftform

[26.05.2025] Nach einem ressortübergreifenden Normenscreening plant das Innenministerium Baden-Württemberg ein Gesetz zum Abbau über 200 verzichtbarer Schriftformerfordernisse. Künftig sollen in vielen Fällen elektronische Erklärungen ausreichen.
Symbolbild Schriftformerfordernis: Silberner Kugelschreiber liegt auf einem Notizbuch, vom Lesebändchen umwickelt.

Die Abkehr von der Schriftform ist ein wichtiges Element beim Bürokratieabbau.

(Bildquelle: furofelix/123rf.com)

Das Innenministerium Baden-Württemberg wird einen zweiten Gesetzentwurf zum Abbau verzichtbarer Schriftformerfordernisse im Landesrecht vorbereiten. Dieser soll durch Verzicht auf die Schriftform ermöglichen, dass wichtige Verwaltungsverfahren künftig digital durchgeführt werden können. „Die Pflicht, Schriftstücke, Verträge oder Urkunden auf Papier einzureichen, macht Verwaltungsverfahren langsam und träge. In den meisten Fällen ist eine eigenhändige Unterschrift der Beteiligten erforderlich. Das bedeutet, ich muss Dokumente ausdrucken, unterschreiben und anschließend einscannen. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen lassen das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift nun vollständig entfallen“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Ministerrates in Stuttgart. Ein Antrag könne dann beispielsweise auch durch eine einfache E-Mail gestellt werden – dies entlaste Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Wirtschaft und die Verwaltung, so Strobl.

200 Schriftformerfordernisse können entfallen

In einem gemeinsamen Normenscreening haben alle Ministerien die landesrechtlichen Schriftformerfordernisse auf ihre Verzichtbarkeit hin überprüft. Das Ergebnis: Weit über 200 Schriftformerfordernisse sind nicht mehr notwendig. Teilweise können Formerfordernisse vollständig entfallen, teilweise wird neben der schriftlichen Erklärung künftig auch eine einfache elektronische Erklärung zulässig sein. Das Innenministerium will nun in einem nächsten Schritt das entsprechende Gesetz sowie eine Verwaltungsvorschrift zum Abbau der verzichtbaren Formerfordernisse vorbereiten. „Es ist unser klares Ziel, den Menschen, Unternehmen und Kommunen möglichst viel Freiheit zu geben, unnötige Bürokratie abzubauen und Regelungen auf das Nötigste zu begrenzen. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung schaffen wir nochmal spürbare Entlastung. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt beim Bürokratieabbau und zur Digitalisierung“, so der Innenminister.





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