KRITIS-DachgesetzBitkom fürchtet Rechtsunsicherheit

[11.09.2025] Der Branchenverband Bitkom sieht das jetzt beschlossene KRITIS-Dachgesetz kritisch. Dieses lasse Unterschiede zur NIS2-Umsetzung bestehen, schaffe Doppelregulierungen und sehe zu knappe Fristen vor. Zudem moniert der Verband, dass Teile der Bundesverwaltung sowie die Landesverwaltungen vom Gesetz ausgenommen werden.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) und staatliche Einrichtungen werden für Hacker immer interessanter.

Bitkom: Beim wichtigen KRITIS-Dachgesetz darf sich Deutschland keine handwerklichen Nachlässigkeiten erlauben.

(Bildquelle: vectorfusionart/stock.adobe.com)

Das Bundeskabinett hat heute das KRITIS-Dachgesetz beschlossen, mit dem die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht überführt wird. Unter anderem wird Betreibern Kritischer Infrastruktur damit eine Risikobewertung für hybride Bedrohungen vorgeschrieben. 

„Das KRITIS-Dachgesetz hat herausragende Bedeutung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Die Entscheidung des Bundeskabinetts ist längst überfällig, denn Deutschland steht hier unter Zeitdruck“, kommentiert der Präsident des Branchenverbands Bitkom, Ralf Wintergerst. Schließlich sei die nationale Frist zur Umsetzung bereits verstrichen und die EU-Kommission habe ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das dürfe bei diesem für die Sicherheit so wichtigen Projekt aber keine Entschuldigung für handwerkliche Nachlässigkeiten sein. 

Angesichts zunehmender Bedrohungen wie Spionage und Sabotage brauche es vielmehr einen klaren, handlungsfähigen Rechtsrahmen mit transparenten Vorgaben, klaren Zuständigkeiten und flexiblen Handlungsspielräumen. Dies sieht der Bitkom nach eigenen Angaben mit dem jetzigen Beschluss nicht gegeben.  

So gebe es beim KRITIS-Dachgesetz viele Überschneidungen mit der NIS2-Richtlinie, die derzeit ebenfalls umgesetzt wird (wir berichteten). Allerdings würden hierbei Begriffe unterschiedlich verwendet und Anforderungen an die Unternehmen unterschiedlich ausgestaltet. „Zusammen mit drohenden Doppelregulierungen für Branchen, die bereits heute spezifischen Sicherheitsanforderungen unterliegen, drohen Rechtsunsicherheiten und ein unnötig hoher bürokratischer Aufwand“, warnt Ralf Wintergerst.

Unverständlich ist dem Bitkom-Präsidenten zudem, dass erhebliche Teile der Bundesverwaltung vom Gesetz ausgenommen werden und Landesverwaltungen überhaupt nicht berücksichtigt werden: „Das bedeutet, dass staatliche Behörden und Verwaltungsinfrastruktur weiterhin physischen und hybriden Risiken ausgesetzt bleiben. Bequemlichkeit und Kosten dürfen aber nicht dazu führen, dass wir auf ein höheres Sicherheitsniveau im Kernbereich des Staats verzichten.“



Stichwörter: IT-Sicherheit, Bitkom, KRITIS, NIS2


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