Schleswig-HolsteinDigitalcheck auf Landesebene

Dirk Schrödter stellte den Digitalcheck vor, mit dem neue Gesetzesvorhaben in Schleswig-Holstein künftig auf digitale Praxistauglichkeit geprüft werden sollen.
(Bildquelle: Frank Peter)
Digitalisierungshemmnisse vermeiden, Änderungsbedarf frühzeitig erkennen, Gesetzentwürfe auf ihre digitale Praxistauglichkeit überprüfen – mit einem Digitalcheck soll die digitale Transformation in Schleswig-Holstein auch in der Verwaltung weiter vorangetrieben werden. Dies geht aus einer Meldung der schleswig-holsteinischen Landesregierung hervor. Digitalisierungsminister Dirk Schrödter hat im Parlament die Inhalte und Potenziale des Digitalchecks vorgestellt. „Die Einführung und Umsetzung eines solchen Checks ist nichts weniger als eine Revolution für unsere Verfahren. Wir wollen erreichen, dass alle neuen Gesetze, Verordnungen und Förderrichtlinien von Beginn an unkompliziert digital umsetzbar sind“, sagte Schrödter. „Sie erst im Nachhinein digital-kompatibel zu machen, ist teuer, aufwendig, ineffizient und schlichtweg nicht mehr zeitgemäß – davon müssen wir weg.“
Maßnahmen für verschiedenste Regelungsvorhaben
Die Maßnahmen des Digitalchecks umfassen unter anderem die Konzeption von Gesetzesinitiativen, die Entwurfsgestaltung, die interministerielle Abstimmung und formale Vorgaben zu Kabinettsvorlagen. Alle aktuell identifizierten und zukünftig erforderlichen Maßnahmen beim Digitalcheck sollen drei zentralen Prinzipien folgen:
- Gesetze sind Digital-by-Design, das heißt für die Konzeption oder Überarbeitung von Prozessen wird der Einsatz moderner Technologien zur Automatisierung stets berücksichtigt.
- Verwaltungsabläufe sind Digital-by-Default. Das bedeutet, dass Prozesse innerhalb einer Organisation standardmäßig digital ablaufen.
- Digital-first heißt, dass die Interaktion zwischen zwei oder mehr Parteien vorrangig über digitale Kommunikationskanäle erfolgt.
„Wir haben damit ein klares Leitbild entwickelt. Zukünftig soll in Schleswig-Holstein dieser digitale Dreiklang gelten. Auf dessen Einhaltung werden alle Abläufe und Prozessschritte geprüft und vor allem: Abweichungen vom Dreiklang sollen einer Begründungspflicht unterliegen“, sagte Schrödter im Landtag.
Sukzessive Einführung
Der Digitalcheck entfalte seine Wirkung inhaltlich, technisch und prozessual. Da er sich auf bestehende Arbeitsabläufe auswirkt, sollen die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen sukzessive eingeführt werden. Mit einem abgestuften Vorgehen solle dem Kulturwandel sowie den erforderlichen Veränderungsprozessen innerhalb der Verwaltung genügend Raum gegeben werden. „Zwar entscheidet sich die Digitaltauglichkeit ganz zu Beginn, aber Gesetzgebungsvorhaben finden ihren Abschluss im Parlament nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen“, betonte Schrödter. Deshalb komme es darauf an, dass Legislative und Exekutive den Weg zum Digitalcheck gemeinsam gehen.
In der Bundesgesetzgebung soll ein solcher Digitalcheck bereits seit Anfang 2023 sicherstellen, dass digitaltaugliche Regelungen erarbeitet werden.
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