BayernDigitalgesetz im Landtag

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Heute wird der Gesetzentwurf zum neuen Bayerischen Digitalgesetz in erster Lesung im Landtag beraten. Wie das bayerische Staatsministerium für Digitales mitteilt, besteht der Entwurf aus drei Kernbausteinen. In einem ersten allgemeinen Teil werden erstmals Digitalisierungsaufgaben des Freistaats gesetzlich definiert und wesentliche digitale Rechte der Bürgerinnen und Bürger verankert. Zu den gesetzlich definierten Aufgaben des Freistaats zählen unter anderem die Förderung digitaler Technologien, leistungsfähiger digitaler Infrastrukturen sowie die Digitalisierung der Verwaltung. Der zweite Schwerpunkt liege in der erstmaligen Verankerung einer Charta digitaler Rechte und Gewährleistungen. Beim heutigen Stand der Digitalisierung sei die Ausübung fast aller Grundrechte eng mit der Möglichkeit des Internet-Zugangs verknüpft. Daher soll im Bayerischen Digitalgesetz bundesweit erstmals ein explizites Abwehrrecht auf freien Zugang zum Internet verankert werden, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter. Auch schreibe das Gesetz weitere Rechte fest, etwa das Recht auf Mobile Government und Digitale Identität. Drittens beinhalte der Entwurf ein umfassendes Programm zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau. Ein effizientes und innovationsoffenes digitales Verwaltungsrecht soll dies ermöglichen. Insgesamt werde mit dem Gesetz das Thema Digitalisierung nicht punktuell, sondern als zusammenhängender Sachbereich erfasst. „Ein moderner Staat muss ein serviceorientierter Staat sein“, erklärt Digitalministerin Judith Gerlach. „Mit unserem neuen Digitalgesetz wollen wir deshalb die Digitalisierung zum Nutzen der Menschen gestalten. Das digitale Verfahren wird zum Regelfall. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Anspruch auf digitale Identität. Bayern ist damit auf gutem Weg zum europäischen E-Government Champion. Denn wie die TU München in einer Studie bestätigt, ist der Freistaat mit dem Digitalgesetz sogar im europäischen Vergleich ganz vorne dabei.“
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