BMJEffiziente digitale Gerichtsverfahren
Im Juni 2024 hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit veröffentlicht. Dem voraus ging eine Einigung von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss. Nun hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen. Damit will der Bund zum ersten Mal ein Reallabor für die Justiz schaffen. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird der Zugang zum Gericht für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie noch nie. Und auch die Justiz profitiert, denn Arbeitsabläufe werden effizienter. Das Erprobungsgesetz ist die Grundlage für neue digitale Kommunikationsformen im Zivilprozess. Das Online-Verfahren wird erst einmal an einzelnen Gerichten getestet. Ich bin aber überzeugt, dass wir am Anfang eines neuen Standards für den Zivilprozess stehen“, erklärt dazu Bundesjustizminister Marco Buschmann. Mit dem Beschluss wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, nämlich die Erleichterung der gerichtlichen Durchsetzung von Kleinforderungen in bürgerfreundlichen, digitalen Verfahren. Der Regierungsentwurf wurde nun zur weiteren Beratung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.
Auf dem Weg zum nutzerfreundlichen Verfahren
In Reallaboren können innovative Technologien und Ansätze zeitlich befristet und unter möglichst realen Bedingungen vor Ort erprobt werden. Daraus lassen sich dann im besten Fall Erkenntnisse für eine dauerhafte Regulierung gewinnen. Mit dem nun beschlossenen Reallabor für ein Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit soll es rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, Zahlungsansprüche vor den pilotierenden Amtsgerichten in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital geführten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll durch die strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und eine weitergehende Digitalisierung der Verfahrensabläufe auch die Arbeit an den Gerichten effizienter gestaltet werden. Ziel ist eine einfache Verfahrenskommunikation durch die bundeseinheitliche Bereitstellung von digitalen Eingabesystemen und Plattformlösungen. Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen.
Für das Reallabor zur Erprobung und Evaluierung des Online-Verfahrens wird auch die Zivilprozessordnung (ZPO) um ein weiteres Buch ergänzt. Mit dem dann 12. Buch der ZPO wird das Prozessrecht generell für eine Erprobungsgesetzgebung geöffnet und kann durch weitere Experimentierklauseln und Reallabore ergänzt werden. Als weiterer Anwendungsfall wird die Erprobung einer Digitalen Rechtsantragstelle erfasst.
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