ThüringenEin Jahr Bürokratiemelder

Der Thüringer Bürokratiemelder will dazu beitragen, Verwaltungsabläufe zu verbessern und das Recht zu bereinigen.
(Bildquelle: stockasso/123rf.com)
Vor einem Jahr ging der Bürokratiemelder für das Land Thüringen online. Das vom Thüringer Normenkontrollrat betriebene Meldeportal wird gut angenommen. Das geht aus einer Meldung des Innenministeriums hervor. Demnach sind dort seit Februar 2025 mehr als 500 Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Verwaltungsmitarbeitern und Ehrenamtlichen eingegangen. „Der Bürokratiemelder ist ein Serviceinstrument für Bürgerinnen und Bürger, um Bürokratie konkret zurückzubauen und Verfahren verständlicher zu gestalten. Er zeigt uns sehr konkret, wo staatliche Regeln und Verfahren den Alltag unnötig erschweren – und genau dort setzen wir an. Wir nehmen jede einzelne Meldung ernst, denn unser Anspruch ist ein Staat, der ermöglicht“, sagt Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt.
Die große Resonanz belege den Wunsch vieler Thüringerinnen und Thüringer nach einer leistungsfähigen, verständlichen und serviceorientierten Verwaltung, so das Innenministerium. Mehr als 90 Prozent der Eingaben seien sachlich, konstruktiv und lösungsorientiert. Alle Meldungen wrden in der Staatskanzlei geprüft und, sofern sie belastende Bürokratie erkennen lassen, anonymisiert an die zuständigen Ressorts weitergeleitet.
Vom Hinweis zur Reform
Nicht jede Anregung kann sofort umgesetzt werden, etwa wenn Bundes- oder EU-Recht betroffen ist. Rund 80 Prozent der Meldungen konnten jedoch bereits ausgewertet und einer weiteren Bearbeitung zugeführt werden. Inhaltlich konzentrieren sich die Hinweise vor allem auf lange Bearbeitungszeiten bei Anträgen, unnötige Mehrfachnachweise, fehlende oder unvollständige Digitalisierung sowie komplizierte und wenig transparente Verfahren.
Mehrere Meldungen aus dem Bürokratiemelder sind bereits in konkrete Reformen eingeflossen oder haben diese angestoßen. So haben beim BAföG-Verfahren Hinweise zu langen Bearbeitungszeiten eine Gesetzesänderung mit einer Neuregelung der örtlichen Zuständigkeiten auf den Weg gebracht. Im Baurecht haben Rückmeldungen zu papierbasierten Antragsverfahren die Einführung des digitalen Bauantrags beschleunigt. Dieser soll bis Ende 2026 in ganz Thüringen flächendeckend verfügbar sein. Zudem wurde eine Anregung zur sogenannten kleinen Bauvorlageberechtigung in das Erste Thüringer Entlastungsgesetz aufgenommen, über das derzeit der Landtag berät. Mit dem Entlastungsgesetz sollen zudem die rechtlichen Grundlagen für Once-Only geschaffen werden.
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