Baden-WürttembergFrischzellenkur für die Landesplanung

[14.03.2025] Ein neues Landesgesetz soll in Baden-Württemberg die Aufstellung von Raumordnungsplänen erleichtern. Künftig sollen Verfahren schneller und rechtssicherer werden – auch dank digitaler Lösungen. Unter anderem wird die Onlinebeteiligung ausgebaut.

Verfahren zur Landes- und Regionalplanung in Baden-Württemberg sollen robuster, schneller und digitaler werden.

(Bildquelle: pitinan/123rf.com)

Künftig sollen die zwölf Regionalverbände in Baden-Württemberg Raumordnungspläne schneller und mit mehr Rechtssicherheit aufstellen können. Dazu soll ein neues Landesplanungsgesetz beitragen, das der Landtag in zweiter Lesung verabschiedet hat. Nach der Verkündung im Gesetzblatt soll es in den nächsten Wochen in Kraft treten, so das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Den Regionalverbänden soll es erleichtert werden, anstehende Herausforderungen der Landes- und Regionalplanung besser zu bewältigen – beispielsweise, um beim Ausbau der erneuerbaren Energien schneller voranzukommen.

Bei der Beschleunigung und Vereinfachung der Planungsverfahren spielt die Digitalisierung eine zentrale Rolle. Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der zuständigen Stellen erfolgen künftig vorrangig über das Internet und nur ergänzend in anderer Form wie etwa der Einsichtnahme vor Ort bei der Behörde. Für die Behörden selbst wird die digitale Kommunikation verbindlich vorgeschrieben. Auch für Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen Onlineformulare zum Standard werden. Ein inhaltlich vorstrukturiertes Onlineformular soll es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, ihre Einwendungen abzugeben. Für Landesbehörden wie die Regierungspräsidien, die für die Raumverträglichkeitsprüfungen zuständig sind, wird das Anbieten eines solchen Onlineformulars verpflichtend. Einwendungen per Mail sollen weiterhin möglich sein, jene per Brief sollen jedoch entfallen. Diese konsequente Digitalisierung soll die Auswertung von Einwendungen erleichtern und beschleunigen.

Auch Satzungen der Regionalverbände werden künftig ausschließlich online bekannt gemacht, so wie dies im kommunalen Bereich schon seit einigen Jahren üblich ist. Für die Bereitstellung der Bauleitpläne im automatisierten Raumordnungskataster wird zudem ein einheitliches Datenformat vorgeschrieben. Damit soll die Grundlage für eine medienbruchfreie digitale Übermittlung der dort enthaltenen relevanten Planinhalte gelegt werden. Die Hauptadressaten der Novellierung, die zwölf Regionalverbände im Land, begrüßen die neuen Regelungen.





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