Nordrhein-WestfalenGeneralprobe für die E-Klausur
Ab dem 1. Januar 2024 haben die Studierenden, Referendarinnen und Referendare in Nordrhein-Westfalen die Wahl, ob sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung beziehungsweise der zweiten juristischen Staatsprüfung per Hand oder in elektronischer Form anfertigen wollen (wir berichteten).
Nun berichtet das Justizministerium, dass die Generalprobe für die E-Klausuren begonnen habe. In eigens eingerichteten neuen Prüfungsräumlichkeiten in Hamm, die auch für die echten Prüfungen genutzt werden sollen, schreiben an drei Tagen jeweils über 100 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Übungsklausuren. In der kommenden Woche sollen an weiteren drei Tagen jeweils über 140 Studierende Übungsklausuren unter Echtbedingungen anfertigen.
Es ist geplant, dass nach dem Abschluss dieser ersten Testphase vergleichbare Tests in den ebenfalls eigens für die Durchführung der Prüfungen neu eingerichteten Räumen in Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Hürth erfolgen.
Im Rahmen der Tests sollen unter echten Bedingungen die Technik erprobt sowie die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen reibungslosen Prüfungsablauf geschult werden. Dabei soll gewährleistet sein, dass im Falle einer technischen Störung ein Datenverlust nahezu ausgeschlossen und dem jeweiligen Prüfling binnen zwei Minuten eine Fortsetzung der Arbeit ermöglicht wird. Die Teilnehmenden erhalten durch diese Tests die einmalige Chance, sich vor der eigentlichen Prüfungssituation bereits mit der Technik und den Räumlichkeiten vertraut zu machen.
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