BfDIKI datensicher in Behörden einsetzen

Datenschutzaspekte müssen bei der Planung von KI-Projekten frühzeitig bedacht werden.
(Bildquelle: Florian Weichselbaumer)
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung birgt die Chance, Verwaltungsprozesse effizienter und bürgernäher zu gestalten. Insbesondere von großen Sprachmodellen (LLMs) verspricht man sich wirksame Unterstützung bei einer Vielzahl von Aufgaben. Doch diese verarbeiten häufig auch personenbezogene Daten, sei es im Training oder in konkreten Nutzungsszenarien. Daher sollte der Datenschutz bei der behördlichen KI-Nutzung schon in der Konzeptionsphase berücksichtigt werden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat nun eine Praxishilfe veröffentlicht, die genau dies erleichtern soll. Die Handreichung KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken unterstützt die öffentlichen Stellen des Bundes dabei, datenschutzrechtliche Fragestellungen bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI, insbesondere von LLMs zu identifizieren und eine strukturierte, lösungsorientierte Herangehensweise an KI-Projekte zu entwickeln.
„Gerade beim Einsatz von Large Language Models bestehen für öffentliche Stellen erhebliche Unsicherheiten. Mit dieser Handreichung will ich zur Rechtssicherheit beitragen und aufzeigen, an welche datenschutzrechtlichen Aspekte man beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in den meiner Aufsicht unterliegenden Behörden denken sollte. Selbstverständlich steht mein Haus für die weitere Prüfung konkreter Vorhaben beratend zur Seite“, so die BfDI Louisa Specht-Riemenschneider.
Im Fokus der Veröffentlichung stehen der Umgang mit personenbezogenen Daten beim Training und bei der Nutzung von LLMs, die Herausforderungen mit in LLMs memorisierten Daten sowie die Anforderungen an Rechtmäßigkeit und Transparenz.
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