BSINIS2-FAQ für den Public Sector

[16.03.2026] Mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz gelten für die Bundesverwaltung und teilweise auch für Landes- und Kommunalverwaltungen verbindliche Mindestanforderungen zur Informationssicherheit. Das BSI hat nun – neben weiteren Informationsangeboten – eine ausführliche FAQ für die öffentliche Verwaltung publiziert.
EU-Flagge mit einmontiertem Schloss-Icon.

Das NIS2-Umsetzungsgesetz bringt seit Ende 2025 auch für öffentliche Behörden neue Pflichten.

(Bildquelle: pixinoo/123rf.com)

Seit Dezember 2025 gilt die nationale Umsetzung der zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2), mit der sich die Anforderungen an die Cyber-Sicherheit der Bundesverwaltung und bestimmter Unternehmen erhöhen (wir berichteten). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fungiert als zentrale Aufsichts- und Meldestelle für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in Deutschland und stellt auch ein umfassendes Informationsangebot bereit. Nun hat die Behörde einen Katalog mit zentralen Fragestellungen und Antworten zur NIS2-Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung bereitgestellt.

Zentrale Anlaufstelle

Die Frequently Asked Questions (FAQ) – einschließlich der Antworten – sollen den betroffenen Organisationen eine Orientierung bieten, wie die NIS2-Richtlinie umzusetzen ist. Die FAQ sind nach den gesetzlichen Anforderungen an Bund, Länder, Kommunen und Justizverwaltung gruppiert. Das BSI beschreibt darin detailliert die wichtigsten Schritte, die die jeweilige Einrichtung nach Inkrafttreten des Gesetzes unternehmen muss. Für darüber hinaus gehende Fragen steht außerdem die Sicherheitsberatung des BSI den Behörden und anderen Verwaltungsorganen als zentrale Anlaufstelle für Informationssicherheit zur Verfügung.

Einheitliches Mindestniveau – klare Befugnisse

Das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz, kurz: BSIG) wurde Ende 2025 durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz und die EU-Richtlinie NIS-2 aktualisiert. Es schafft rechtlich verbindliche Anforderungen und ein einheitliches Mindestniveau für die Netz- und Informationssicherheit der öffentlichen Verwaltung. Das Gesetz nimmt unter anderem Behördenleitungen in die Pflicht und stattet erstmals die Informationssicherheitsbeauftragten mit klaren Befugnissen und Kontrollrechten aus. Auch das BSI selbst hat mit den neuen Regelungen erweiterte Rechte erhalten. Die NIS-2-Anforderungen an Unternehmen sind separat geregelt.



Stichwörter: IT-Sicherheit, BSI, NIS2


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