Data Governance ActÖffentliche Daten für Innovation freigeben

[07.01.2026] Das Bundeskabinett hat das Durchführungsgesetz zum Daten Governance Rechtsakt (DGG) beschlossen. Damit wird die EU-Verordnung über europäische Daten-Governance, der Data Governance Act, umgesetzt. Das Statistische Bundesamt soll künftig öffentliche Stellen beraten.
Symbolbild: Blauer Hintergrund, davor Binärcode-Zahlenreihen und ein Ring aus gelben Sternen (EU-Flagge)

Das nun beschlossene Durchführungsgesetz zum Daten Governance Rechtsakt setzt EU-Vorgaben besonders schlank um.

(Bildquelle: olegdudko/123rf.com)

Das Bundeskabinett hat noch im Dezember 2025 den Entwurf des Durchführungsgesetzes zum EU-Daten Governance Rechtsakt (DGG) beschlossen. Das Durchführungsgesetz schafft die Grundlagen dafür, dass weitere Daten in öffentlicher Hand für Innovation und Forschung zur Verfügung gestellt werden können. Das DGG adressiert personenbezogene und besonders schützenswerte Daten, die vor ihrer Weiterverwendung verfremdet werden müssen. „Die Verfügbarkeit von Daten ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, insbesondere auch für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle mit Künstlicher Intelligenz. Mit dem neuen Gesetz machen wir weitere Daten aus der öffentlichen Hand zugänglich für Innovationen und Forschung“, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger. Der DGG-Entwurf folgt auf den Entwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz von Anfang Dezember – beides wichtige Schritte, um die Datenverfügbarkeit in Deutschland und der EU zu erhöhen, so das Bundesdigitalministerium (BMDS).

Beratung für öffentliche Stellen

Der Kabinettentwurf des DGG benennt das Statistische Bundesamt als zentralen Akteur bei der Bereitstellung geschützter Verwaltungsdaten und der Verknüpfung der deutschen mit der europäischen Datenlandschaft. In Zukunft soll das Statistische Bundesamt öffentliche Stellen beraten, wie die Daten so verfremdet werden können, dass sie für Unternehmen oder Forschende nutzbar werden. Weiter wird im neuen Gesetz die Errichtung von sogenannten Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen in Deutschland geregelt. Diese sollen als neutrale und zertifizierte Dritte Unternehmens- und Verwaltungsdaten zur Weiterverwendung anbieten und so das Vertrauen der Dateninhaber stärken, ihre Daten zu teilen. Als Aufsicht über die neuen Datenvermittlungsorganisationen soll die Bundesnetzagentur fungieren. Das BMDS gibt an, bei der Umsetzung alle vorhandenen Spielräume zur Reduzierung neuer staatlicher Aufgaben zu nutzen. „Wir bleiben damit auch unserem Prinzip treu, EU-Gesetze besonders schlank und innovationsfreundlich umzusetzen“, betonte Karsten Wildberger. Die Lesung im Bundestag und die Verabschiedung des DGG stehen aus.





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