BitkomOnline-Gründungsmöglichkeit ausweiten
Mit dem 1. August 2022 ist die Unternehmensgründung in Deutschland einfacher geworden. Darauf weist der Digitalverband Bitkom hin. Denn sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine GmbH oder UG jetzt auch online gegründet werden. Möglich macht dies das in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Es entbindet Gründerinnen und Gründer von der Pflicht, persönlich beim Notar zu erscheinen. Stattdessen ist die Gründung per Video-Meeting möglich. „Die Online-Gründung reduziert den bürokratischen Aufwand für Start-ups und macht das Gründen leichter“, sagt Daniel Breitinger, Leiter Start-ups beim Digitalverband Bitkom und bemängelt: „Diese Möglichkeit sollte für jegliche Rechtsform geöffnet werden und das Verfahren sollte nicht auf den eigentlichen Gründungsakt beschränkt bleiben.“ Es sei nicht nachvollziehbar, dass für die Gründung einer Aktiengesellschaft weiterhin der persönliche Gang zum Notar vorgeschrieben bleibt.
Laut dem Bitkom Start-up Report 2021 wünschen sich knapp 60 Prozent der Start-ups Erleichterungen bei Verwaltungsakten, berichtet der Digitalverband weiter. Etwa ein One Stop Shop für alle bürokratischen Start-up-Angelegenheiten wäre hilfreich. „Ziel muss sein, allen Gesellschaftsformen einen vollständig digitalen Gründungsprozess zu ermöglichen und etwa Anmelde-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren sowie die verschiedenen Portale zu verknüpfen“, sagt Breitinger.
Nachbesserungen erforderlich
Mit Blick auf das Ziel der Bundesregierung, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver zu gestalten, bleibt die Neuregelung laut Bitkom auf halbem Weg stehen. Denn viele Start-ups möchten ihre Mitarbeitenden Kapitalbeteiligungen am Unternehmen ermöglichen und zu Gesellschaftern machen. Dazu sei bei einem so genannten ESOP-Modell (Employee Stock Ownership Plan) weiterhin in jedem einzelnen Fall der persönliche Gang zum Notar notwendig.
Verbesserungen werden ab August 2023 erwartet. Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftervertrags wie zur Kapitalerhöhung werden dann virtuell durchführbar sein. Auch Verpflichtungen zur Abtretung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft dürfen dann bei der Gründung mittels Videokommunikation aufgenommen werden. Allerdings sei dies ausdrücklich auch weiterhin ausgeschlossen, wenn GmbH-Anteile als Kapitalerhöhungen eingebracht werden oder Gesellschaftsanteile übertragen werden sollen, kritisiert der Bitkom. „Das digitale Übertragen von Gesellschaftsanteilen würde die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Start-up deutlich einfacher und unbürokratischer machen: Mit Blick auf die gerade erst im Bundeskabinett beschlossene Start-up-Strategie sollte hier nachgebessert werden“, fordert Breitinger.
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