GesetzgebungPraxisaustausch zum Digitalcheck

[01.12.2025] Im November fand zum zweiten Mal das Bund-Länder-Treffen zum Digitalcheck statt, auch Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission waren dabei. Die Teilnehmenden tauschten sich über Erfahrungen und Chancen praxis- und digitaltauglicher Gesetzgebung aus.
Gruppenfoto mit sechs Personen

Die Teilnehmenden der Podiumsdiskussion am zweiten Veranstaltungstag.

v.l.: Ralf Junge Pearl, DigitalService; Louisa Solonar-Unterasinger, Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation; Milen Starke, Thüringer Ministerium für Digitalisierung und Infrastruktur; Sven Schade, Europäische Kommission; Dr. Dominik Böllhoff, BMDS; Dr. Anna Sinell, DigitalService

(Bildquelle: DigitalService)

Um sich über Erfahrungen und Chancen zu praxis- und digitaltauglicher Gesetzgebung auszutauschen, trafen Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und der Europäischen Union in Berlin zusammen. Das Treffen fand bereits zum zweiten Mal statt, erstmalig waren das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur und der DigitalService des Bundes die Organisatoren. Über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten aktuelle Anwendungsbeispiele vor und diskutierten, wie Bund, Länder und die Europäische Union künftig enger zusammenarbeiten können. Wie das BMDS berichtet, war man sich darüber einig, wie wichtig ein solcher Austausch und gute Praxisbeispiele sind, um eigene Ansätze weiterzuentwickeln.

Kompetenzen bündeln

Gastgeber des Treffens war die Thüringer Landesvertretung in Berlin; eröffnet wurde die Veranstaltung durch Stephan König, Staatssekretär für Medien und Europa und Bevollmächtigter des Freistaates beim Bund. Das Thüringer Digitalkabinett hatte im August 2025 seinen Praxischeck für Gesetzentwürfe um Kriterien zur Digitaltauglichkeit erweitert. Ein neues Kompetenzzentrum und eine eigene Onlineplattform sollen zusätzlich bei der Erarbeitung von digitaltauglichen Regelungen unterstützen. Das BMDS gab einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Bereich bessere Rechtsetzung auf Bundesebene. Dabei wurde das Zentrum für Legistik (ZfL) vorgestellt, das derzeit aufgebaut wird. Es soll bestehende Instrumente und Methoden für bessere Rechtsetzung bündeln und insbesondere die frühe Phase der Gesetzgebung verbessern. Das übergeordnete Ziel: die Regelungsarbeit der Zukunft vorausschauend, digital und praxistauglich zu gestalten.

Primär digital denken

Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, hob die Notwendigkeit eines modernen Gesetzgebungsprozesses hervor, der von Anfang an unterschiedliche Perspektiven und Lebensrealitäten berücksichtigt. Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission erklärten, wie digitaltaugliche Gesetzgebung auf europäischer Ebene praktisch umgesetzt wird – unter anderem mit der Interoperabilitätsverordnung (IEA) der EU. In einer Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern von EU, Bund und Ländern herrschte Einigkeit darüber, dass interdisziplinäre Perspektiven und Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzern im Mittelpunkt stehen müssen. Damit die Gesetzgebung in Zukunft den Bürokratieabbau wirksam unterstützen kann, seien strukturelle Veränderungen und eine primär digitale Denkweise bei der Umsetzung erforderlich, so das Fazit des BMDS.





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