BitkomLesart der DSGVO benötigt ein Update

[03.06.2022] In Deutschland wird die Datenschutz-Grundverordnung besonders streng interpretiert, was sich nicht immer an realen Risiken orientiert. An dieser Stelle muss nach Meinung von Bitkom-Präsident Achim Berg vier Jahre nach Geltungsbeginn der Verordnung nachjustiert werden.

Vier Jahre nach Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU benötigt die deutsche Lesart der Verordnung ein Update. Das erklärte jetzt Bitkom-Präsident Achim Berg. So hatten in einer aktuellen Studie des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom 40 Prozent der Befragten angegeben, dass die DSGVO keinen internationalen Wettbewerbsvorteil darstelle, 18 Prozent bezeichneten diese sogar als Nachteil. Zwei Drittel (64 Prozent) berichteten nach Angaben des Branchenverbands, dass der Datenschutz die Umsetzung datengetriebener Geschäftsmodelle hemme. Produkte oder Geschäftsmodelle, die aus der besonders strengen deutschen DSGVO-Interpretation einen internationalen Wettbewerbsvorteil gezogen hätten, seien bislang nicht bekannt.
„Nach vier Jahren DSGVO stellen wir fest, dass wir zur Auflösung der bestehenden Zielkonflikte an drei Stellen nachjustieren sollten: Erstens müssen wir den Datenschutz an realen Gefahren orientieren, nicht an theoretischen Risiken. Wenn zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrern der Einsatz von funktionierenden und bewährten Videokonferenzsystemen an Schulen allein deshalb verboten wird, weil die Anbieter in den USA sitzen, dann jagen wir einem Phantom hinterher. Keine US-Behörde wird sich für den Mathematikunterricht einer Berliner Grundschule interessieren“, kritisiert Bitkom-Präsident Achim Berg. „Datenschutzbehörden sollten sich auf reale Risiken konzentrieren. Und wo das geltende Recht die Datenschutzbehörden zwingt, Entscheidungen zu treffen, die nicht den realen Risiken entsprechen, muss der gesetzliche Rahmen vor diesem Hintergrund neu diskutiert und angepasst werden.“
Darüber hinaus müsse der Datenschutz stärker mit anderen Grundrechten abgeglichen werden, etwa dem Recht auf Bildung oder auf körperliche Unversehrtheit. Des Weiteren seien ein einheitlicher Rechtsrahmen und eine einheitliche Interpretation des Datenschutzes auf europäischer Ebene, aber mindestens in ganz Deutschland notwendig. „Bislang leisten wir uns zum Datenschutz immer noch 16 verschiedene Ländermeinungen und eine auf Bundesebene“, sagt Berg. „In zentralen Fragen sorgen solche unterschiedlichen Auslegungen für zusätzliche Verunsicherung und schaden letztlich auch dem Datenschutz und seiner Akzeptanz.“
Zugleich sollten die Aufsichtsbehörden von der Politik nach Ansicht von Achim Berg stärker als bisher in die Pflicht genommen werden, nicht nur Verbote auszusprechen und Strafen zu verhängen, sondern auch Umsetzungshilfen zu liefern.





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