Baden-WürttembergBeratung zu Barrierefreiheit
Vor einem Jahr startete in Baden-Württemberg das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR). Sein Angebot wurde stetig erweitert: So können sich dort nun auch Mitarbeitende von Behörden zur medialen Barrierefreiheit beraten lassen und sich informieren, wie Web-Seiten barrierefrei gestaltet werden können oder mehr zum Thema barrierefreie Dokumente erfahren. Barrierefreie mediale Angebote von öffentlichen Stellen sind notwendig, damit die enthaltenen Informationen unter anderem auch für blinde und sehbeeinträchtigte Personen, für gehörlose Personen, für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit Demenz zugänglich sind. Das Landeszentrum Barrierefreiheit ist Teil des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. „Im Juli dieses Jahres ist es uns gelungen, das Landeszentrum Barrierefreiheit erfolgreich im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz zu verankern. Damit sind die Aufgaben der Beratung und Schlichtung zur Barrierefreiheit nun ein Gesetzesauftrag und dauerhaft gesichert“, sagte Sozialminister Manne Lucha.
Aktivitäten des LZ-BARR werden ausgeweitet
Die Leistungen des LZ-BARR richten sich an Landesbehörden, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen in Baden-Württemberg. Seit dem Start hat das interdisziplinäre Team neben den Beratungen unter anderem durch Vorträge und Infostände bei Veranstaltungen für Barrierefreiheit sensibilisiert und auf sein Beratungsangebot aufmerksam gemacht. Die Beratungen umfassen auch die Bereichen Bauen öffentlicher Gebäude, öffentlicher Raum, Verkehr und öffentlicher Personennahverkehr sowie Unterstützung beim Thema Leichte Sprache. Eine Schlichtungsstelle ergänzt das Angebot. Schulungen zur praktischen Umsetzung von Barrierefreiheit sind in Vorbereitung. Das Landeszentrum will seine Aktivitäten weiter ausbauen, so sollen Beratungskräfte der Selbsthilfeverbände aus dem ganzen Land in die Beratungsarbeit einbezogen werden. Über seine Aktivitäten will das LZ-BARR 2024 erstmals in einem Jahresbericht informieren.
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