CIO BundIT-Entscheidungen zentralisieren

Bundes-CIO Markus Richter fordert zentrale IT-Steuerung und Budget für den Bund.
(Bildquelle: BAMF/Lopez)
Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Markus Richter, äußert sich auf der Website CIO Bund in klaren Worten zu bestehenden Hemmnissen bei der weiteren Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und macht konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der IT-Steuerung im Bund. Eine koordinierte und interoperable Digitalisierung sei der entscheidende Hebel, um vernetzte, sichere und effiziente Verwaltungsarbeit sicherzustellen, so Richter. Angesichts des raschen technologischen Fortschritts und der zahlreichen gegenwärtige Krisen seien schnelle Fortschritte dringend notwendig. Durch die derzeit fehlende zentrale Entscheidungsmöglichkeit in der IT-Steuerung und die damit verbundenen langwierigen, zum Teil mehrjährigen Entscheidungsprozesse und die wohlgemeinte Suche nach der „perfekten“ Lösung würden diese allerdings verhindert, so der Bundes-CIO. Auch ein effektives und effizientes Zusammenwirken der IT und Digitalisierung über Ressort- und Ebenengrenzen hinweg werde dadurch erschwert.
Komplexität reduzieren
Die Komplexität der Entscheidungsfindung und Umsetzung müssten daher weiter reduziert werden, um staatliche Handlungsfähigkeit mit einer digital souveränen IT des Bundes sicherzustellen. Die Aufgaben und Befugnisse in der IT des Bundes sollten dazu mit ressortübergreifenden Steuerungsmöglichkeiten und Durchgriffsrechten fortentwickelt werden, betont Richter. Dabei sei es aus seiner Sicht ein zwingendes Erfordernis, IT- und Digitalisierungsvorhaben vorab durch eine zentrale Stelle freigeben zu lassen, welche die Einhaltung von Vorgaben und die Wiederverwendung von vorhandenen Lösungen sicherstellt. Um die Umsetzung der auf ministerieller Ebene getroffenen Entscheidungen steuern und nachhalten zu können, schlägt Richter eine Zusammenführung der IT-Einheiten des Bundes vor ebenso wie eine übergreifende Steuerung der IT-Beschaffung. Standards und Architekturen sollten verbindlich vorgegeben werden, auch unter Beachtung einer Once-Only-Vorgabe.
Zentrales Digitalisierungsgremium
Maßgeblich sei eine umsetzungsstarke IT-Governance. Richter schlägt vor, dass zukünftig ein einziges zentrales IT- und Digitalisierungsgremium den strategischen Rahmen, IT-Standards und die Priorisierung von zentralen und übergreifenden IT- und Digitalisierungsvorhaben des Bundes beschließt. Dieses Gremium soll auch die strategischen Leitlinien für die nationale Umsetzung, die Positionierung im föderalen Verbund und die internationale Positionierung beraten und festlegen. Auch die Gesamtsteuerung der IT-Konsolidierung Bund und der IT des Bundes, der Netze und IT-Dienstleister des Bundes solle zentralisiert werden. Das zentrale IT-Controlling Bund solle zur strategischen und wirkungsorientierten Zielsteuerung für übergreifende Themen der IT und Digitalisierung des Bundes weiterentwickelt werden.
Zentrales IT-Budget und Ausgabenkontrolle
Ein zentrales IT-Budget ist laut Richter ein weiterer wichtiger Baustein, um die Digitalisierung voranzubringen. Daraus sollen insbesondere die gemeinsamen IT- und Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die ressortübergreifende Steuerung finanziert werden. Dieses zentrale IT-Budget solle über einen eigenen Einzelplan bewirtschaftet werden. Die Finanzierung von ressortspezifischen IT- und Digitalisierungsvorhaben in der Bundesverwaltung sollte zwecks Prüfung auf Bündelungs- und Standardisierungspotenzial einer zentralen Freigabe unterliegen.
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